
Team Race -
CALL J 04
Regel 10 Wind von
entgegengesetzter Seite
Regel 18.1 Runden und Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel
Regel D1.1(b) Runden und Passieren von
Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Ohne Überlappung
am Zweilängenbereich
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Frage Antwort |
Regel 18 gilt, wenn Boote dabei sind eine Bahnmarke oder ein Hindernis zu passieren. Deshalb hört Regel 18.2 auf zu gelten, wenn die Kurse der Boote nicht mehr in Einklang sind mit "dabei sein, zu passieren".