Team Race - CALL J 04     

Regel 10 Wind von entgegengesetzter Seite
Regel 18.1 Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel
Regel D1.1(b) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Ohne Überlappung am Zweilängenbereich

Frage
Boot A mit Wind von Backbord und X mit Wind von Steuerbord segeln Vorwind parallele Kurse und nähern sich einer steuerbord zu rundenden Leebahnmarke. A ist klar voraus als es in den Zweilängebereich einfährt. A verlangsamt und X überlappt außen. A segelt an der Bahnmarke vorbei und luvt leicht. X muss den Kurs ändern und protestiert. Wie ist zu entscheiden?

Antwort
Als A in den Zweilängenbereich einfährt wird X ausweichpflichtiges Boot nach Regel 18.2(c) bis beide die Bahnmarke passiert haben. Als X außen überlappt muss es außerdem A Raum geben. Jedoch gilt Regel 18.2(c) nur, wenn die Boote die Bahnmarke oder das Hindernis passieren oder dabei sind es zu passieren. In Position 3 sind die Boote noch dabei die Bahnmarke zu passieren und A hat seine Rechte nach Regel 18.2(c). In Position 4 jedoch, sind die Boote eindeutig nicht mehr dabei die Bahnmarke zu passieren, so dass Regel 18 nicht länger gilt. A ist deshalb das ausweichpflichtige Boot nach Regel 10 und indem es X veranlasst den Kurs zu ändern, hält es sich nicht frei. Strafe für A.

Regel 18 gilt, wenn Boote dabei sind eine Bahnmarke oder ein Hindernis zu passieren. Deshalb hört Regel 18.2 auf zu gelten, wenn die Kurse der Boote nicht mehr in Einklang sind mit "dabei sein, zu passieren".