
Team Race -
CALL K 01
Regel 28.1 Absegeln
der Bahn
Regel 44.2 Strafen für einen Verstoß gegen
Regeln des Teils 2: Zwei-Drehungs-Strafe
Regel A5 Wertungen, die von der Wettfahrtleitung
festgelegt werden
Regel D1.1(d) Behinderung anderer Boote
Definition Zieldurchgang
Definition In der Wettfahrt
|
Frage 1 |
Frage 2
Gibt es eine vorgeschriebene Seite der Ziellinie um Strafdrehungen auszuführen?
Antwort 2
Nein. Die einzige Erfordernis ist, dass das Boot nach Ausführung der Strafe
vollständig auf die Kursseite der Ziellinie segeln muss bevor sie die Ziellinie
kreuzt um ins Ziel zu gehen. Siehe beigefügtes Diagramm.
Frage 3
Darf ein Boot, das eine Strafdrehung ausführen muss um die Zielbahnmarke
herum runden, wenn es seine Strafdrehung ausführt?
Antwort 3
Ja. Keine Regel verbietet dies und sein Kurs ist in Einklang mit Regel 28.1
Es muss jedoch seine Drehung vollendet haben bevor es die Ziellinie kreuzt um
ins Ziel zu gehen.
Frage 4 |
|
Ein Boot hat eine Strafe vollständig ausgeführt, wenn sie zuerst halst und dann einen Amwindkurs nach der Wende erreicht oder wenn sie erst wendet und dann das Großsegel sich nach der Halse auf der neuen Seite gefüllt hat.