Regel 13Während
des Wendens Regel 14Berührung vermeiden Regel 19Raum zum Wenden an einem Hindernis
Frage
A und X sind überlappt und segeln mit Wind von Backbord hoch am Wind
auf das Wettfahrtleitungsboot am Steuerbordseitigen Ende der Ziellinie
zu. X kann das Wettfahrtleitungsboot anliegen, A, das Leeboot kann dies
nicht. A segelt bis zum Wettfahrtleitungsboot und ruft für Raum zum
Wenden. X antwortet nicht. A ruft ein zweites Mal, luvt und geht durch
den Wind, worauf X wendet und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Da X das Wettfahrtleitungsboot, das Bahnmarke ist, anliegen kann, gilt
Regel 19.1 nicht und A hat kein Recht auf Raum zum Wenden. Als A durch
den Wind geht, wird es ausweichpflichtiges Boot und hindert X am weitersegeln
ihres Kurses. A verstößt gegen Regel 13. A ist zu bestrafen.
Als A durch den Wind geht ist klar, dass sie ihre Verpflichtungen nach
Regel 13, sich von X frei zu halten, nicht erfüllt und X ist durch
Regel 14 verpflichtet eine Berührung zu vermeiden.