Frage 1
Auf einem Kreuzkurs bei gleichmäßigem Wind in der Mitte der
Strecke und weit entfernt von anderen Booten, fällt A mit Wind von
Backbord ab um eine Strafdrehung auszuführen. X, das ebenfalls mit
Wind von Backbord aber ein Stück weiter in Lee als A wendet sofort
auf Wind von Steuerbord und kommt dadurch auf einen Kollisionskurs zu
A. A wird dadurch gezwungen, die Strafdrehung zu unterbrechen um X auszuweichen
und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 1
In Abwesenheit anderer Boote, der Anliegelinie einer Winddrehung oder
anderer Gründe ist es der einzige Zweck von X A zu behidern. X verletzt
Regel 22.2. Strafe für X.
Frage 2
Auf einer Kreuzstrecke fällt A mit Wind von Backbord ab um seine
Strafdrehung zu beginnen. Kurz darauf wendet X, das ebenfalls auf Wind
von Backbord aber weiter in Lee segelte, um dem mit Wind von Steuerbord
kommenden Boot Y auszuweichen. Auf Grund dessen muss A seine Strafdrehung
unterbrechen um X auszuweichen und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 2
Da es einen driftigen Grund für X gibt, seinen Kurs zu ändern,
nämlich um Y auszuweichen, verletzt diese Kursänderung nicht
Regel 22.2. Keine Strafe.
Die Kursänderung eines Bootes X die zu einer Behinderung eines Bootes A führt,
das eine Strafdrhung ausführt. Wenn X seinen Kurs aus taktischen Gründen
ändert, die nicht in der Behinderung von A liegen, verstößt dies
nicht gegen Regel 22.2.