Frage 1
A ist klar voraus von B und X und führt eine Strafdrehung aus. B
und X segeln in Überlappung beide ihren richtigen Kurs und B hat
Luvrecht. B und A würden sich berühren, falls B seinen Kurs
fortsetzt. B luvt, als sie drei Bootslängen von A entfernt sind mit
dem Ergebnis, dass B und X A am Heck passieren. X protestiert. Wie ist
zu entscheiden?
Antwort 1
B darf luven und über seinen richtigen Kurs segeln. Keine Bestrafung.
Frage 2
Wären die Umstände die selben, aber B hätte keine Luvrechte. Wie
wäre dann zu entscheiden?
Antwort 2
A ist ausweichpflichtiges Boot und kein Hindernis weder für B noch für
X. B darf nicht höher als seinen richtigen Kurs segeln. Jedoch würde
B in Abwesenheit von X ebenso luven. Deshalb verletzt B durch sein Luven nicht
Regel 17.1. Keine Bestrafung.