Teil 1 - Grundregeln

1 Sicherheit

1.1 HILFELEISTUNG BEI GEFAHR
Ein Boot oder ein Teilnehmer muss allen in Gefahr befindlichen Personen oder Schiffen jede mögliche Hilfe leisten.

1.2 RETTUNGSAUSRÜSTUNG UND SCHWIMMWESTEN
Jedes Boot muss ausreichende Rettungsmittel für alle Personen an Bord mitführen, einschließlich eines Exemplars für den sofortigen Gebrauch, wenn nicht die Klassenvorschriften etwas anderes vorschreiben. Jeder Teilnehmer ist für das Tragen einer den Bedingungen angemessenen Schwimmweste selbst verantwortlich.