Teil 1 - Grundregeln
1.1 HILFELEISTUNG BEI GEFAHR
Ein Boot oder ein Teilnehmer muss allen in Gefahr befindlichen Personen oder
Schiffen jede mögliche Hilfe leisten.
1.2 RETTUNGSAUSRÜSTUNG UND SCHWIMMWESTEN
Jedes Boot muss ausreichende Rettungsmittel für alle Personen an Bord mitführen,
einschließlich eines Exemplars für den sofortigen Gebrauch, wenn
nicht die Klassenvorschriften etwas anderes vorschreiben. Jeder Teilnehmer ist
für das Tragen einer den Bedingungen angemessenen Schwimmweste selbst verantwortlich.