Abschnitt A – Wegerecht

Ein Boot hat Wegerecht, wenn ein anderes Boot verpflichtet ist, sich von ihm freizuhalten. Einige Regeln in den Abschnitten B, C und D schränken jedoch die Handlungen eines Wegerecht-Bootes ein.

10 Wind von entgegengesetzter Seite

Bei Booten mit Wind von entgegengesetzter Seite muss sich ein Boot mit Wind von Backbord von einem Boot mit Wind von Steuerbord frei halten.