18.4 HALSEN

Muss ein innen überlappendes Boot mit Wegerecht an einer Bahnmarke oder einem Hindernis halsen, um seinen richtigen Kurs zu segeln, darf es, bis es halst, nicht weiter an der Bahnmarke oder dem Hindernis vorbeisegeln, als es für das Segeln dieses Kurses notwendig ist.