Abschnitt D - Weitere Regeln

Wenn Regel 20 oder 21 zwischen zwei Booten gültig ist, gelten die Regeln des Abschnitts A nicht.

20 Startfehler; Strafdrehungen; Rückwärts segeln

20.1 Ein Boot, das nach dem Startsignal in auf die Vorstartseite der Startlinie oder ihrer Verlängerungen zu segelt, um zu starten oder um Regel 30.1 zu befolgen, muss sich von einem Boot, das dies nicht tut, frei halten, bis es ganz auf der Vorstartseite ist.

20.2 Ein Boot, das eine Strafdrehung ausführt, muss sich von einem Boot frei halten, das dies nicht tut.

20.3 Ein Boot, das sich durch Backhalten eines Segels rückwärts bewegt, muss sich von einem Boot frei halten, das dies nicht tut.