35 Zeitlimit und Wertung

Wenn ein Boot die Bahn wie in Regel 28.1 gefordert absegelt und innerhalb des evtl. vorgegebenen Zeitlimits durchs Ziel geht, müssen alle Boote, die durch das Ziel gehen, ihren Zieldurchgangsplätzen entsprechend gewertet werden, wenn die Wettfahrt nicht abgebrochen wird. Wenn kein Boot innerhalb des Zeitlimits durchs Ziel geht, muss die Wettfahrtleitung die Wettfahrt abbrechen.