41 Hilfe von außen

Ein Boot darf keine Hilfe von außen erhalten mit den Ausnahmen:

(a) Hilfe, wie sie in Regel 1 vorgesehen ist;

(b) Hilfe für ein krankes oder verletztes Besatzungsmitglied;

(c) nach einer Kollision Hilfe von der Besatzung des anderen Bootes, um frei zu kommen;

(d) Hilfe in Form von Information, die allen Booten frei zur Verfügung steht;

(e) Unverlangte Hilfe aus einer nicht interessierten Quelle, z. B. von einem anderen Boot in derselben Wettfahrt.