42.1 GRUNDREGEL
Außer wenn es nach Regel 42.3 oder 45 erlaubt ist, darf ein Boot in einer Wettfahrt nur Wind und Wasser nutzen, um seine Geschwindigkeit zu erhöhen, beizubehalten oder zu verringern. Seine Besatzung darf den Trimm von Segel und Bootskörper anpassen und andere seemännische Handlungen ausführen, aber sonst keine Körperbewegungen machen, um das Boot voran zu treiben.
42.2 VERBOTENE HANDLUNGEN
Ohne hierdurch die Gültigkeit der Regel 42.1 einzuschränken sind die nachstehenden Handlungen verboten,:
(a) Pumpen: Wiederholtes Bewegen eines Segels entweder durch Dichtholen und Fieren des Segels oder durch vertikale oder Querschiffs-Körperbewegungen;
(b) Schaukeln: Wiederholte Rollbewegungen des Bootes, die herbeigeführt werden durch
(1) Körperbewegung, oder
(2) wiederholtes Verstellen der Segel oder des Schwertes oder
(3) Steuern;
(c) Treiben: Schnelle Körperbewegung nach vorn die abrupt abgestoppt werden
(d) Wriggen: Wiederholte Bewegungen des Ruders, die entweder kraftvoll sind oder das Boot vorwärts treiben oder eine Rückwärtsbewegung verhindern;
(e) wiederholtes Wenden oder Halsen, das nicht mit Windänderungen oder taktischen Überlegungen in Zusammenhang steht.
42. 3 AUSNAHMEN
(a) Zur Erleichterung des Steuerns darf ein Boot Rollbewegungen ausführen.
(b) Die Besatzung eines Bootes darf Körperbewegungen ausführen, um Rollbewegungen zu verstärken, die das Steuern des Bootes im Verlauf einer Wende oder Halse erleichtern, sofern die Geschwindigkeit des Bootes direkt nach Beendigung der Wende oder Halse nicht größer ist, als dies ohne das Wende- oder Halsemanöver der Fall gewesen wäre.
(c) Ist Wellenreiten (schnelles Beschleunigen abwärts auf der Leeseite einer Welle) oder Gleiten möglich, darf die Besatzung eines Bootes zur Einleitung des Wellenreitens und Gleitens mit der Schot und dem Achterholer jedes Segel dicht holen, jedoch nur einmal bei jeder Welle bzw. Bö. Das gilt nicht auf einem Schlag oder einer Kreuz nach Luv.
(d) Ist ein Boot höher als auf einem Am-Wind-Kurs und hat keine oder nur langsame Fahrt, darf es wriggen, um auf einen Am-Wind-Kurs zu drehen.
(e) Durch wiederholtes Bewegen seines Ruders darf ein Boot seine Geschwindigkeit verringern.
(f) Jedes Mittel zum Vortrieb darf bei der Hilfe für eine Person oder ein Fahrzeug in Gefahr benutzt werden.
(g) Um nach dem Auflaufen oder dem Zusammenstoß mit einem anderen Boot oder Gegenstand wieder freizukommen, darf ein Boot die Kräfte beider Besatzungen und jegliche Ausrüstung außer eines Bootsmotors benutzen.
Anmerkung: Interpretationen der Regel 42 sind auf der Website der ISAF (www.sailing.org) oder auf Anforderung per Post erhältlich.