49 Position der Besatzung

49.1 Die Teilnehmer dürfen mit Ausnahme von Ausreitgurten und Versteifungen unter den Oberschenkeln keine anderen Vorrichtungen zur Verlagerung des Körpers nach außenbords verwenden.

49.2 Werden Seerelinge durch die Klassenvorschriften oder die Segelanweisungen gefordert, müssen sie straff gespannt sein, und die Teilnehmer dürfen keinen Teil ihres Rumpfes außerhalb der Seereling positionieren, außer zeitweilig, um eine notwendige Aufgabe auszuführen. Bei Booten, die mit einer oberen und unteren Reling ausgerüstet sind, darf ein Besatzungsmitglied, das an Deck mit dem Gesicht nach außenbords und in Gürtelhöhe innenbords der unteren Reling sitzt, sich mit dem Oberkörper außenbords der oberen Reling befinden.