Schadensersatzansprüche, die sich durch einen Verstoß gegen eine der Regeln ergeben, sind - soweit vorhanden - nach den Vorschriften des Nationalen Verbandes zu regeln.
Zusatz DSV, ÖSV und Swiss Sailing:
Die Haftung des Eigners über die Wettfahrtregeln hinaus richtet sich nach
bestehenden nationalen Gesetzen. Die Teilnahme an Wettfahrten erfolgt auf eigene
Gefahr des Teilnehmers. Jede Haftung des oder der Veranstalter(s) aus der Durchführung
der Wettfahrten ist ausgeschlossen. Die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht
sind für die Regelung von Schadenersatzansprüchen nicht zuständig.