68 Schäden

Schadensersatzansprüche, die sich durch einen Verstoß gegen eine der Regeln ergeben, sind - soweit vorhanden - nach den Vorschriften des Nationalen Verbandes zu regeln.

Zusatz DSV, ÖSV und Swiss Sailing:
Die Haftung des Eigners über die Wettfahrtregeln hinaus richtet sich nach bestehenden nationalen Gesetzen. Die Teilnahme an Wettfahrten erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Jede Haftung des oder der Veranstalter(s) aus der Durchführung der Wettfahrten ist ausgeschlossen. Die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht sind für die Regelung von Schadenersatzansprüchen nicht zuständig.