80 Neuansetzung von Wettfahrten
Ist eine Wettfahrt neu angesetzt worden, gilt Regel 36, und alle für die ursprüngliche Wettfahrt gemeldeten Boote müssen benachrichtigt werden und sind berechtigt, die neu angesetzte Wettfahrt zu segeln, wenn sie nicht nach Regel 30.3 disqualifiziert wurden. Neue Meldungen, die den Meldebedingungen der ursprünglichen Wettfahrt entsprechen, können nach Ermessen der Wettfahrtleitung angenommen werden.