90 Schiedsgericht

Ein Schiedsgericht muss sein

(a) ein Ausschuss, der durch den Veranstalter oder die Wettfahrtleitung benannt wurde;

(b) eine Internationale Jury, die vom Veranstalter oder nach den ISAF Regulationen ernannt ist und die Forderungen von Anhang N erfüllt. Ein Nationaler Verband kann vorschreiben, dass seine Zustimmung für die Berufung von internationalen Jurys für Wettfahrten innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches notwendig ist. Das gilt nicht für Veranstaltungen der ISAF oder wenn eine Internationalen Jury gemäß Regel 88.2.(b) ernannt wurde.