Anhang B – Wettfahrtregeln für Segelsurfen

Segelsurf-Regatten werden nach den Wettfahrtregeln Segeln mit den aus diesem Anhang ersichtlichen Änderungen gesegelt. Der Ausdruck "Boot" an anderen Stellen der Wettfahrtregeln bedeutet "Segelsurfer" oder "Boot" entsprechend der Sachlage. Eine Segelsurf-Veranstaltung kann eine oder mehrere der folgenden Disziplinen oder ihrer Formate umschließen:

Disziplin Formate (Arten)
Wettsegeln Bahnwettfahrt; Slalom; Marathon
Ausdruck Wave performance; freestyle
Speed  

In einem Ausdrucks-Wettbewerb wird die Leistung eines Segelsurfers mehr in Bezug auf Geschicklichkeit und Vielfalt als auf Geschwindigkeit beurteilt und wird unter Verwendung von Ausscheidungsserien veranstaltet. Abhängig von den Wellenbedingungen am Veranstaltungsort findet entweder Wellenakrobatik oder ein Freestyle-Wettbewerb statt. Beim Geschwindigkeitswettbewerb besteht eine Runde aus einem oder mehreren Wettfahrten, in denen die Surfer beim Segeln der Bahn in Intervallen miteinander abwechseln. Im Racing ist eine Marathon-Wettfahrt eine auf eine längere Zeit als eine Stunde angesetzte Wettfahrt.

Im Slalom oder im Ausdruckswettbewerb bedeutet "Heat" ein Ausscheidungs-Wettkampf, eine Runde, bestehend aus einem oder mehreren Heats und eine Ausscheidungsserie bestehend aus maximal vier Runden.

B1 Definitionen

B1.1 Es gelten die folgenden zusätzlichen Definitionen:

Beach-Start Ist die Startlinie am Strand oder so nahe am Strand, dass der Teilnehmer zum Starten im Wasser stehen muss, dann ist der Start ein Beach-Start.

Gekentert: Ein Segelsurfer gilt als gekentert, wenn sein Segel oder der Körper des Teilnehmers im Wasser ist.

B.12 Die folgenden Definitionen gelten nur bei einem Ausdruckswettbewerb:

einlaufend und auslaufend Ein Segelsurfer, der in die gleiche Richtung segelt, in der die Brandung läuft, ist einlaufend. Ein Segelsurfer, der in die entgegengesetzte Richtung der Brandung segelt, ist auslaufend.

Springen Ein Segelsurfer gilt als springend, wenn es am Kamm einer Welle abhebt, während er auslaufend ist.

Überholen Ein Segelsurfer gilt als überholend von dem Zeitpunkt an, wo er eine Überlappung von klar achteraus herstellt, bis zu dem Zeitpunkt, wo er klar voraus des überholten Segelsurfers ist.

Besitz/Anrecht Der erste Segelsurfer, der an der Vorderseite einer Welle zur Küste zu segelt, hat das Anrecht auf (ist im Besitz) diese/r Welle. Ist es nicht möglich festzustellen, welcher Segelsurfer der erste ist, dann hat der luvwärtige Segelsurfer Anrecht an (ist im Besitz) der Welle.

Aufrichten Ein Segelsurfer ist im Aufrichten befindlich von dem Zeitpunkt an, wo er sein Segel oder - beim Wasserstart - der Körper des Teilnehmers aus dem Wasser heraus ist, bis er ausreichend Fahrt macht, um manövrierfähig zu sein.

Surfend Ein Segelsurfer ist surfend, wenn es an oder unmittelbar in der Vorderseite einer Welle ist, während er einlaufend ist.

Wechsel Ein Segelsurfer, der den Bug wechselt oder abhebt, während er einlaufend ist, oder einer, der nicht surfend, springend, gekentert oder aufrichtend ist, befindet sich im Wechsel.

B2 Regeln für alle Wettbewerbe

B2.1 Änderungen der Regeln von Teil 4

  1. Regel 42 ist verändert in ‚Ein Segelsurfer darf Vortrieb nur durch die Einwirkung des Windes auf das Segel, die Einwirkung des Wassers auf das Surfer sowie ausschließlich durch Handlungen des Teilnehmers erhalten.’
  2. Zu Regel 43.1(a) ist hinzuzufügen: ‚Ein Teilnehmer darf einen Trinkbehälter, der ein Fassungsvermögen von mindestens einem Liter hat und gefüllt nicht mehr als 1,5 Kilogramm wiegt, mit sich führen.’
  3. Regel 44.2 ist so zu ändern, dass zwei Drehungen durch eine 360°-Drehung ersetzt wird und die Forderung nach Wenden und Halsen entfällt.
  4. Regel 44.3 und 44.4(a) sind gestrichen.
  5. Zu Regel 47.1 ist hinzuzufügen: ‚ausgenommen wie in Regel 41.2 festgelegt.’ (Siehe Regel B4.4). Regel 47.2 ist gestrichen.

B2.2 Meldung und Qualifikation

Zur Regel 78.1 ist hinzuzufügen: ‘Wenn es von der ISAF vorgeschrieben ist, gilt eine am Surfer und seinem Schwert, an der Finne sowie am Rigg angebrachte, nummerierte und datierte Markierung als Vermessungsnachweis.’

B2.3 Organisation einer Veranstaltung

    1. In Regel 89.2(c ) ist der letzte Satz gestrichen.
    2. Eine neue Regel 89.2(d) ist hinzuzufügen: ‘Mündliche Anweisungen können nur gegeben werden, wenn das Verfahren in den Segelanweisungen vorgeschrieben ist.’

B2.4 Kennzeichnung auf Segeln

  1. Regel G1.1(a) wird wie folgt ergänzt: ‘Die Klassenzeichen dürfen sich nur auf den Hersteller oder die Klasse beziehen und dürfen aus nicht mehr als zwei Buchstaben und drei Nummern oder einem Sinnbild bestehen.’
  2. Regeln G1.3 (a), G1.3 (c), G1.3 (d) und G1.3 (e) sind geändert in:
    ‘Das Klassenzeichen muss auf beiden Seiten des Segels je einmal in dem Bereich oberhalb einer gedachten, bei einem Drittel der Entfernung vom Kopf zum Gabelbaum rechtwinklig zum Vorliek verlaufenden Linie angebracht werden. Segelnummern und Nationalitätsbuchstaben müssen sich im mittleren Drittel des Segels oberhalb des Gabelbaumes befinden, von jeder Werbung klar abgesetzt und auf beiden Seiten des Segels in unterschiedlicher Höhe angebracht sein, an Steuerbord höher als an Backbord.’

B3 Regeln für Racing Wettbewerbe

B3.1 Begegnung von Segelsurfern

  1. Regel 13 wird Regel 13.1. Eine neue Regel 13.2 ist hinzuzufügen:
    Ein halsender Segelsurfer muss sich von anderen Segelsurfern freihalten. Während dieser Zeit gelten die Regeln 10, 11 und 12 nicht. Müssen zwei Segelsurfer diese Regel gleichzeitig befolgen, muss sich der auf der Backbordseite des anderen oder der klar achteraus liegende frei halten.
  2. Regeln 17, 18.2(b) und (c) und 18.3 sind gestrichen.
  3. Regel 21 wird Regel 21.1. Eine neue Regel 21.2 ist hinzuzufügen: ‚Ein gekenterter Segelsurfer darf keine Handlung vornehmen, die einen anderen Segelsurfer behindert.’
  4. Eine neue Regel 22.3 ist hinzuzufügen: ‚Ein Segelsurfer darf in einem in den Segelanweisungen definierten Bahngebiet, wenn dort Wettfahrten stattfinden, nur in seiner eigenen Wettfahrt segeln.’
  5. Eine neue Regel 23 ist hinzuzufügen:

    23 Segel beim Start nicht im Wasser

    Bei der Annäherung an die Startlinie, um zu starten, muss das Segel eines SegelsurfSurferes frei vom Wasser sein und sich in einer normalen Stellung befinden, sofern der Segelsurfer nicht unabsichtlich gekentert ist.

B3.2 Der Start von Wettfahrten

Die Segelanweisungen müssen eins dieser Startsysteme festlegen.

(a)

SYSTEM 1

Siehe Regel 26. das Starten von Wettfahrten.

(b)

SYSTEM 2

Die Wettfahrten werden unter Verwendung der folgenden Signale gestartet. Die Zeitgebung erfolgt durch die optischen Signale. Das Ausbleiben eines Schallsignals hat keine Folgen.

Signal

Flagge und Schallsignal

Minuten vor dem Startsignal

Achtung

Klassenflagge oder Heatnummer

5

Achtungssignal gestrichen

4

Ankündigung

Rote Flagge; 1 Schallsignal

3

Rote Flagge gestrichen

2

Vorbereitung

Gelbe Flagge; 1 Schallsignal

1

 

Gelbe Flagge gestrichen

½

Start

Grüne Flagge; 1 Schallsignal

0

(c) SYSTEM 3 (FÜR BEACH STARTS)
    1. Jeder Segelsurfer muss vor seinem Start in einem Heat oder einer Klasse eine Nummer für seinen Platz an der Startlinie ziehen. Die Plätze sind so nummeriert, dass der Platz Nr. 1 der am weitesten in Luv liegende Platz ist.
    2. Nachdem die Segelsurfer aufgefordert wurden, ihre Plätze einzunehmen, gibt die Wettfahrtleitung das Vorbereitungssignal durch Setzen einer roten Flagge mit 1 Schallsignal. Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Vorbereitungssignal wird das Startsignal durch Streichen der roten Flagge mit 1 Schallsignal gegeben.
    3. Nach dem Startsignal muss jeder Segelsurfer den kürzesten Weg von seinem Startplatz zu seiner Windsurfing Position im Wasser nehmen (wobei beide Füße des Teilnehmers auf dem Segelsurfer sein müssen).

B3.3 Weitere Regeln für die Durchführung einer Wettfahrt

(a) Eine neue Regel 29.3 ist hinzuzufügen:

  29.3 Rückruf bei einer Slalomwettfahrt

(a) Wenn sich beim Startsignal eines Segelsurfers für eine Slalomwettfahrt oder einen Heat irgendein Teil seines Brettes, seiner Person oder Ausrüstung auf der Bahnseite der Startlinie befindet, gibt die Wettfahrtleitung einen allgemeinen Rückruf.

(b) Handelt die Wettfahrtleitung nach Regel 29.3(a) und der Segelsurfer ist erkannt worden, dann wird es ohne Verhandlung disqualifiziert, auch wenn die Wettfahrt oder der Heat verschoben oder abgebrochen wird. Die Wettfahrtleitung muss ihm seine Segelnummer zurufen oder sie anzeigen, und es muss das Bahngebiet unverzüglich verlassen. Wird die Wettfahrt erneut gestartet oder gesegelt, darf er daran nicht teilnehmen.

(b) Regel 31 ist zu ändern in: ‚Ein Segelsurfer darf eine Bahnmarke berühren, aber sich nicht daran festhalten.’

B4 Regeln für Ausdrucks-Wettbewerbe

B4.1 Wegerechtregeln

Diese Regeln ersetzen alle Regeln des Teils 2.

  1. EINLAUFEND UND AUSLAUFEND
    Ein einlaufender Surfer muss sich von einem auslaufenden Surfer freihalten. Sind zwei Segelsurfer auf der gleichen Welle auslaufend oder einlaufend oder keiner von beiden ist auslaufend oder einlaufend, dann muss sich der Surfer mit Wind von Backbord von dem mit Wind von Steuerbord freihalten.
  2. SEGELSURFER AUF DER GLEICHEN WELLE ; EINLAUFEND
    Sind zwei oder mehr Segelsurfer auf einer Welle einlaufend, muss sich der Segelsurfer, der keinen Anspruch hat, freihalten.
  3. KLAR ACHTERAUS; KLAR VORAUS UND ÜBERHOLEND
    Ein Surfer, der klar achteraus und nicht auf einer Welle ist, muss sich von einem Surfer klar achteraus, freihalten. Ein überholender Surfer, der nicht auf einer Welle ist, muss sich freihalten.
  4. WECHSEL

  5. Ein Surfer im Wechsel, muss sich von einem Surfer, der nicht im Wechsel ist, freihalten. Sind zwei Surfer gleichzeitig im Wechsel, muss sich der auf der Backbordseite des anderen oder der klar achteraus freihalten.

B4.2 Starten und Beenden von Heats

Heats müssen unter Verwendung der folgenden Signale gestartet und beendet werden:

  1. START EINES HEATS
  2. Jede Flagge muss gestrichen werden, wenn die nächste Flagge gesetzt wird.

    Signal

    Flagge und Schallsignal

    Minuten vor dem Startsignal

    Achtung

    Heat Nummer

    3

    Ankündigung

    Rote Flagge, 1 Schallsignal

    2

    Vorbereitung

    Gelbe Flagge, 1 Schallsignal

    1

    Start

    Grüne Flagge, 1 Schallsignal

    0

  3. BEENDIGUNG EINES HEATS
  4. Signal

    Flagge und Schallsignal

    Minuten vor dem Beendigungssignal

    Ankündigung der Beendigung

    Grüne Flagge gestrichen, 1 Schallsignal

    1

    Beendigung

    Rote Flagge, 1 Schallsignal

    0

B4.3 Registrierung von Segeln; Bahngebiet; Dauer eines Heats

(a) Spätestens beim Startsignal für den Heat, zwei Heats vor ihrem Heat müssen die Segelsurfer die Farben und andere Besonderheiten ihrer Segel oder ihre Identitätskennzeichen entsprechend einer anderen, in den Segelanweisungen festgelegten Methode bei der Wettfahrtleitung registrieren lassen.

(b) Spätestens 30 Minuten vor dem Startsignal für den ersten Heat muss das Bahngebiet in den Segelanweisungen definiert und an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt werden. Ein Surfer wird nur gewertet, solange er im Bahngebiet segelt.

(c) Jede Änderung in der Dauer eines Heats muss spätestens 15 Minuten vor dem Startsignal für den ersten Heat in der nächsten Runde von der Wettfahrtleitung angekündigt werden.

B4.4 Hilfe von außen

Regel 41 wird Regel 41.1. Eine neue Regel 41.2 ist hinzuzufügen:
Ein Helfer darf einem Segelsurfer Ersatzausrüstung bringen, muss sich aber von anderen teilnehmenden Segelsurfern freihalten. Ein Surfer, dessen Helfer sich nicht freihält, muss bestraft werden. Die Strafe liegt im Ermessen des Schiedsgerichts.

B5 Ausscheidungsserien für Slalomwettfahrten und Ausdruckswettbewerbe

Die Regeln B5.1 – B5.5 gelten bei Slalomwettfahrten und bei Ausdruckswettbewerben, die unter Verwendung von Ausscheidungsserien, in denen die Segelsurfer in Heats teilnehmen, veranstaltet werden.

B5.1 Verfahren bei Ausscheidungsserien

(a) Der Wettkampf muss in Form einer oder mehrerer Ausscheidungsserien stattfinden. Jede von ihnen muss entweder aus maximal vier Runden in einer einzelnen Ausscheidungsserie bestehen, in der nur eine Anzahl der am besten gewerteten Teilnehmer weiterkommt, oder aus maximal zehn Runden in einer doppelten Ausscheidungsserie, in der die Surfer mehr als eine Gelegenheit haben, weiterzukommen.

(b) Die Segelsurfer müssen einer gegen den anderen in Paaren segeln oder in Gruppen, die durch die Ausscheidungstabelle bestimmt sind. Die gewählte Form des Wettkampfes darf nicht geändert werden, solange eine Runde nicht komplett ist.

B5.2 Setzlisten und Ranglisten

(a) Wird eine Setz- oder Rangliste verwendet, um die Heats der ersten Runde aufzustellen, müssen die Plätze 1 – 8 (vier Heats) oder 1 – 16 (8 Heats) gleichmäßig unter den Heats verteilt werden.

(b) Für aufeinanderfolgende Ausscheidungsserien, wenn vorhanden, müssen die Segelsurfer entsprechend einer Setz-Liste, die auf dem aktuellen Gesamtstand basiert, neuen Heats zugeteilt werden.

(c) Die Entscheidungen des Veranstalters bezüglich der gesetzten Plätze sind endgültig und können nicht Begründung für einen Antrag auf Wiedergutmachung sein.

B5.3 Ansetzung der Heats

Der Zeitplan der Heats muss an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen spätestens 30 Minuten vor dem Startsignal für den ersten Heat ausgehängt werden.

B5.4 Weiterkommen und Ausscheiden

    1. Bei Slalomwettfahrten und Freestyle-Wettbewerben müssen die Segelsurfer, die in den Heats in die nächste Runde kommen, spätestens 30 Minuten vor dem Startsignal für den ersten Heat bekannt gegeben werden. Die Anzahl, die weiterkommt, kann durch das Schiedsgericht als Ergebnis eines Antrags auf Wiedergutmachung verändert werden.
    2. Im Ausdruckswettbewerb müssen alle Erstrunden- Ausscheidungen den am höchsten gesetzten Segelsurfern zugeordnet werden.
    3. Im wave performance competition (Wellenleistungswettbewerb) können nur die Gewinner der Heats in die nächste Runde weiterkommen.
    4. Im freestyle competition (Freistil-Wettbewerb) können die Segelsurfer wie folgt in die nächste Runde weiterkommen: Aus einem Heat mit acht Segelsurfern kommen die besten vier weiter, wobei der Gewinner gegen den Vierten segelt und der Zweite gegen den Dritten; aus einem Heat mit vier Segelsurfern kommen die besten zwei weiter und segeln gegeneinander.

B5.5 Die Finalwettfahrten

      1. Das Finale muss aus maximal drei Wettfahrten bestehen. Die Wettfahrtleitung muss die Anzahl der im Finale zu segelnden Wettfahrten spätestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal für die erste Final-Wettfahrt bekannt geben.
      2. Ein Plazierungs-Finale kann nach dem Finale gesegelt werden. Daran können alle Segelsurfer aus den Semifinal-heats, die sich nicht für das Finale qualifizieren konnten, teilnehmen.

B6 Regeln für Speed-Wettbewerbe

B6.1 Allgemeine Regeln

Alle Regeln von Teil 2 werden durch die zutreffenden Teile der vorliegenden Regel ersetzt.

(a) BEACH- UND WASSERSTARTS

Ein Segelsurfer darf auf der Bahn oder im Startgebiet nicht vom Strand oder aus dem Wasser starten, ausgenommen, er segelt aus der Bahn, um startenden oder wettsegelnden Segelsurfern auszuweichen.

(b) VERLASSEN DES BAHNGEBIETS

Ein das Bahngebiet verlassender Segelsurfer muss sich von Segelsurfern, die sich in der Wettfahrt befinden, freihalten.

(c) BAHNKONTROLLE

Zeigt die Wettfahrtleitung mit einer orangen Flagge auf einen Segelsurfer, muss er sofort das Bahngebiet verlassen.

(d) RÜCKKEHR INS STARTGEBIET

Ein Segelsurfer, das ins Startgebiet zurückkehrt, muss sich von der Bahn freihalten.

(e) WETTFAHRT; RUNDE

Die maximale Anzahl von Wettfahrten, die jeder Surfer in einer Runde machen muss, wird von der Wettfahrtleitung spätestens 30 Minuten vor dem Startsignal für die erste Runde bekannt gegeben.

(f) DAUER EINER RUNDE

Die Dauer einer Runde muss von der Wettfahrtleitung spätestens 30 Minuten vor dem Startsignal für die nächste Runde bekannt gegeben werden.

(g) BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFSTELLUNG EINES REKORDS

Die Mindestdistanz für einen Weltrekord beträgt 500 m. Andere Rekorde können über kürzere Distanzen aufgestellt werden. Die Bahn muss durch Pfosten und Durchgangslinien an Land oder durch Bojen auf dem Wasser definiert sein. Die Durchgangslinien dürfen nicht konvergieren.

B6.2 DAS STARTSYSTEM FÜR GESCHWINDIGKEITSWETTBEWERBE

Die Runden müssen unter Verwendung folgender Signale gestartet und beendet werden. Jede Flagge muss gestrichen werden, wenn die nächste Flagge gesetzt wird.

(a) STARTEN EINER RUNDE

Signal

Flagge

Bedeutung

Bereitsein

Rote Flagge

Bahn geschlossen

Bahn geschlossen

AP und rote Flagge

Bahn geschlossen; wird in Kürze geöffnet

Vorbereitung

Gelbe Flagge

Bahn wird in fünf Minuten geöffnet

Start

Grüne Flagge

Bahn ist offen

(b) BEENDIGUNG EINER RUNDE

Signal

Flagge

Bedeutung

Beendigungsankündigung

Grüne und gelbe Flagge

Bahn wird in 5 Minuten geschlossen

Verlängerung

Grüne Flagge und L

Das Heat wird um 15 Minuten verlängert

Heat beendet

Rote Flagge und L

Ein neues Heat wird in Kürze gestartet

B6.3 Strafen

    1. Versäumt ein Segelsurfer eine Warnung durch die Wettfahrtleitung zu beachten, kann er verwarnt werden und seine Segelnummer muss auf der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen nahe der Ziellinie ausgehängt werden.
    2. Wird ein Segelsurfer ein zweites Mal in der gleichen Runde verwarnt, muss er durch die Wettfahrtleitung vom Rest der Runde suspendiert werden und seine Segelnummer muss an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt werden.
    3. Ein Surfer, das im Bahngebiet beobachtet wird, während er suspendiert ist, muss ohne Verhandlung vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und seine vorher erzieltenZeiten oder Ergebnisse sind ungültig.
    4. Jeder Verstoß gegen die Beglaubigungsregeln kann einen Ausschluss/ Disqualifikation vom Wettkampf für eine beliebige Zeit zur Folge haben.

B6.4 Beglaubigung

    1. Ein von dem World Sailing Speed Record Council (WSSRC) berufener Beobachter muss anwesend sein und die Rennzeiten und –geschwindigkeiten bei Weltrekordversuchen beglaubigen. Bei anderen Rekordversuchen muss die Wettfahrtleitung die Zeiten und Geschwindigkeiten beglaubigen.
    2. Ein Teilnehmer darf das Zeitmessgebiet nicht betreten oder eine die Zeitmessung betreffende Angelegenheit nicht mit den für die Zeitmessung verantwortlichen Funktionären diskutieren. Jede die Zeiten betreffende Frage muss an die Wettfahrtleitung gerichtet werden.

B7 Proteste, Anträge, Verhandlungen und Berufungen

B7.1
(a) Nach dem dritten Satz der Regel 61.1(a) ist hinzuzufügen: ’Er muss die Wettfahrtleitung über seine Absicht zu protestieren sofort nach Zieldurchgang oder Aufgeben informieren.’

(b) Regel 61.2 ist umbenannt Regel in 61.2(a), Bahn- und Marathon-Wettfahrten. Eine neue Regel 61.2(b) ist hinzuzufügen:

SLALOMWETTFAHRTEN UND ANDERE DISZIPLINEN
Ein Protest muss mündlich unmittelbar auf den Heat folgend, bei dem der Vorfall geschah, angemeldet werden.

B7.2 Eine neue Regel 62.1(e) ist einzufügen: ‚einen Segelsurfer, der sich nicht freihielt und aufgab oder bestraft wurde.’

B7.3 In Regel 62.2 ist nach ‚schriftlich’ ‚außer in einer Ausscheidungsserie’ hinzuzufügen.

B7.4 Regel 63.2 wird Regel 63.2(a). Eine neue Regel 63.2(b) ist hinzuzufügen: ‚In einer Ausscheidungsserie kann das Schiedsgericht einen Protest am Strand oder auf dem Wasser sofort nach dem Heat verhandeln.’

B7.5 Regel 65.2 ist mit dem Zusatz ‚Außer in einer Ausscheidungsserie’ zu beginnen.

B7.6 Regel 67 ist gestrichen.

B7.7 Eine neue Regel 70.6 ist hinzuzufügen: ‚Berufungen sind bei Slalomwettfahrten und in Ausdruckswettbewerben nicht gestattet.’

B8 Wertung

B8.1 Gesamtwertungen

Sind bei einer Veranstaltung mehr als eine Disziplin oder ein Format vertreten, müssen die Segelanweisungen festlegen, wie die Gesamtwertung zu berechnen ist.

B8.2 Serienwertungen

Regel A2 ist geändert in:

Die Serienwertung eines Segelsurfers muss die Summe seiner Wertungen in Wettfahrt, Ausscheidungsserie und speed round (Geschwindigkeitsrunde) sein ohne die wie folgt zu streichenden schlechtesten Wertungen:

Bahnwettfahrten, speed rounds (Geschwindigkeitsrunden)

Slalom- und Ausdrucks- Ausscheidungsserien

Anzahl der zu streichenden Wertungen

1 - 3

1 - 2

0

4 - 6

3 - 4

1

7 - 10

5 - 7

2

11 - 15

8 oder mehr

3

16 oder mehr

 

4

Hat ein Segelsurfer zwei oder mehr gleiche schlechteste Wertungen, muss die Wertung für die zuerst in der Serie gesegelte Wettfahrt gestrichen werden. Der Segelsurfer mit der niedrigsten Serienwertung gewinnt und die anderen werden entsprechend eingestuft. Die Regeln B8.5, B8.6 und B8.7 enthalten Ausnahmen für diese Regel.

B8.3 Wertungssysteme

(a) Regel A4 ist umbenannt in ‚Low-Point und Alternative Systeme’ und seine Präambel ist gestrichen. Regel A4.1 ist geändert in:
Jedes Surfer, der startet, durchs Ziel geht und danach nicht aufgibt, bestraft wird oder Wiedergutmachung erhält, bekommt Punkte wie folgt:

Zielplatz

Low-Point-System

Alternatives System

Erster

1

0,7

Zweiter

2

2

Dritter

3

3

Jeder Platz danach

1 Punkt hinzufügen

1 Punkt hinzufügen

(b) Am Ende des ersten Satzes der Regel A4.2 ist hinzuzufügen: ‚oder, in einer Ausscheidungsserie, die Anzahl der Segelsurfer in diesem Heat’

B8.4 Unvollständiger Heat

Kann ein Heat nicht vervollständigt werden, müssen die Punkte für die nicht gewerteten Plätze addiert und durch die Anzahl der Plätze in diesem Heat dividiert werden. Die sich daraus ergebende Punktzahl, gerundet auf das am nächsten liegende Zehntel eines Punktes (ab 0,05 nach oben) muss jedem Segelsurfer gegeben werden, der für diesen Heat meldete.

B8.5 Wertung einer Final-Serie im Slalom

    1. Werden drei finale Wettfahrten vollendet, ist die Gesamtwertung eines Segelsurfers im Finale gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung. Ist das nicht der Fall, ist seine Gesamtwertung gleich der Summe seiner Wettfahrtwertungen.
    2. Ein Segelsurfer, der nicht startete, der nicht durchs Ziel ging, der nach dem Zieldurchgang aufgab oder der von einer Finalwettfahrt ausgeschlossen wurde, erhält die Punktzahl, die gleich ist der Summe aller für das Finale gemeldeten Segelsurfer.

B8.6 Wertung bei Expression-Wettbewerben

    1. Ein Expression-Wettbewerb muss durch eine Gruppe von drei Punktrichtern gewertet werden. Die Gruppe kann jedoch eine größere ungerade Anzahl von Mitgliedern haben, und es kann zwei solche Gruppen geben. Jeder Punktrichter muss für jedes Manöver Punkte geben, basierend auf einer in den Segelanweisungen festgelegten Skala.
    2. Die Kriterien der Wertung müssen von der Wettfahrtleitung bestimmt und an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen spätestens 30 Minuten vor dem Startsignal für den ersten Heat angekündigt werden.
    3. Der Stand eines Segelsurfers im Heat muss durch Addieren der ihm von jedem Punktrichter gegebenen Punkte ermittelt werden. Das Segelsurfer mit der höchsten Punktzahl gewinnt und die anderen werden entsprechend eingestuft.
    4. Beide Semifinal-Heats müssen gesegelt worden sein, damit eine Ausscheidungsserie gültig wird.
    5. Mit Ausnahme der Mitglieder der Wettfahrtleitung, die für die Wertung in der Veranstaltung verantwortlich sind, darf nur den Teilnehmern am Heat erlaubt werden, die Wertungsblätter der Punktrichter für den Heat einzusehen. Jedes Wertungsblatt muss den vollen Namen des Punktrichters tragen.
    6. Wertungsentscheidungen der Punktrichter dürfen nicht Begründung für einen Antrag auf Wiedergutmachung durch den Segelsurfer sein.

B8.7 Speed - Wettbewerb

Die Geschwindigkeiten eines Segelsurfers in seinen schnellsten zwei Wettfahrten in einer Runde müssen gemittelt werden, um seinen Stand in dieser Runde zu bestimmen. Der Segelsurfer mit dem höchsten Mittelwert gewinnt und die anderen werden entsprechend eingestuft.

B8.8 Gleichheit in der Serie

(a) RACING UND SPEED-WETTBEWERB

Regel A8 ist für Racing und Speed-Wettbewerb wie folgt geändert:

(1) Eine neue Regel A8.1 ist hinzuzufügen: ‚Gibt es eine Gleichheit in der Serienwertung zwischen zwei oder mehr Segelsurfern, muss sie zugunsten des Segelsurfers mit der besten einzeln gestrichenen Wettfahrtwertung aufgelöst werden.’

(2) Regel A8.1 wird Regel A8.2. Ihr Anfang ‚Gibt es eine Gleichheit in der Serienwertung’ ist geändert in ‚Bleibt eine Gleichheit’ und ihr letzter Satz ist geändert in ‚Diese Wertungen müssen verwendet werden auch wenn einige von ihnen gestrichene Wertungen sind.’

(3) Regel A8.2 wird Regel A8.3 und ihr Beginn ‚Bleibt eine Gleichheit bestehen’ wird geändert in ‚Bleibt noch immer eine Gleichheit bestehen.’

EXPRESSION-SWETTBEWERB

Für Expression- Wettbewerbe ist Regel A8 wie folgt geändert:

  1. Gibt es in einem Heat eine Gleichheit in der von einem oder mehreren Punktrichtern gegebenen Gesamtpunktzahl, muss sie zugunsten des Segelsurfers mit der höheren Einzelwertung in der Prioritätskategorie aufgelöst werden. Sind die Kategorien gleich gewichtet, muss eine Gleichheit im wave performance competition (Wellenleistungswettbewerb) zugunsten des Segelsurfers mit der höheren Einzelwertung im Wellenreiten und im Freestylewettbewerb zugunsten des Segelsurfers mit der höheren Wertung für den Gesamteindruck aufgelöst werden. Bleibt eine Gleichheit, muss sie im wave performance competition (Wellenleistungswettbewerb) zugunsten des Segelsurfers mit der höheren Einzelwertung in der Kategorie ohne Priorität und im Freestyle-Wettbewerb muss sie als endgültiges Resultat stehen bleiben.
  2. Gibt es eine Gleichheit in der Serienwertung, ist sie zugunsten des Segelsurfers aufzulösen, der öfter besser als der andere Surfer gewertet wurde. Alle Wertungen müssen verwendet werden, auch wenn einige davon gestrichene Wertungen sind.
  3. Bleibt immer noch eine Gleichheit bestehen, muss der Heat erneut gesegelt werden. Wenn das nicht möglich ist, bleibt die Gleichheit als endgültiges Resultat bestehen.