Anhang C - Regeln für Match-Racing
Match-Races werden nach den Wettfahrtregeln des Segelns mit den Änderungen dieses Anhangs gesegelt. Wenn in der Ausschreibung und in den Segelanweisungen nichts anderes vorgeschrieben ist, werden Bahnschiedsrichter tätig.
C1 Terminologie
‘Teilnehmer’ bedeutet Steuermann, Besatzung oder Boot entsprechend der Veranstaltung . ‘Flight‘ bedeutet zwei oder mehr Matches, die in der gleichen Startserie gestartet werden.
C2 Änderungen der Definitionen und der Regeln von Teil 2 und 4
C2.1 Die Definition Zieldurchgang ist geändert in:
Ein Boot geht durchs Ziel, wenn irgendein Teil seines Bootskörpers oder seiner in normaler Position befindlichen Besatzung oder Ausrüstung die Ziellinie in Richtung des Kurses von der letzten Bahnmarke nach Ausführung etwaiger Strafen überquert. Wurden jedoch die Strafen gemäß Regel C7.2(d) aufgehoben, nachdem eines oder beide durchs Ziel gegangen sind, soll jedes so gewertet werden, wie es die Ziellinie überquerte.
C2.2 Ergänze zur Definition "Richtiger Kurs": ‘Ein Boot, das eine Strafe ausführt oder manövriert um eine Strafe auszuführen, segelt keinen richtigen Kurs.’
C2.3 Ändere den letzten Satz der Definition "klar voraus", "klar achteraus" , Überlappen" in: "Diese Begriffe gelten nicht für Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite, sofern nicht Regel 18 gilt oder beide Boote Regel 13.2 unterliegen."
C2.4 Regel 13 ist geändert in:
13 Während des Wendens oder Halsens
13.1 Nachdem ein Boot durch den Wind gegangen ist, muss es sich von anderen
Booten freihalten, bis es auf einem Kurs am Wind ist.
13.2 Nachdem der Fuß des Großsegels eines Bootes, das vor dem Wind
segelt, die Mittschiffslinie überquert hat, muss es sich von anderen Booten
frei halten, bis sich sein Großsegel gefüllt hat.
13.3 Während der Gültigkeit der Regeln 13.1 oder 13.2, gelten die
Regeln 10, 11 und 12 nicht. Unterliegen jedoch zwei Boote gleichzeitig der Regel
13.1 oder 13.2, muss sich das auf der Backbordseite des anderen oder das klar
achteraus frei halten.
C2.5 Regel 16.2 und 17.2 sind gestrichen.
C2.6 Regel 18.3 ist geändert zu:
Haben zwei Boote Wind von entgegengesetzter Seite und eines von ihnen beendet eine Wende im Zweilängen-Bereich um eine Bahnmarke oder ein Hindernis zu passieren, und kann daraufhin das andere Boot nicht durch Luven vermeiden, eine innere Überlappung zu ihm herzustellen, muss sich das Boot, das gewendet hat, frei halten und die Regeln 15 und 18.2 gelten nicht. Wenn das andere Boot durch Luven vermeiden kann, eine innere Überlappung zu ihm herzustellen, gilt Regel 18.2(c) so als wenn die Boote beim Zweilängen-Bereich klar voraus und klar achteraus gewesen wären.
C2.7 Ist Regel 19.1 anzuwenden, sind zusätzlich zu den geforderten Zurufen auch folgende Armzeichen des Steuermanns erforderlich:
(a) für ‘Raum zum Wenden’: Wiederholtes und deutlich sichtbares Zeigen nach Luv sowie
(b) für ‘Wenden Sie’: Wiederholtes und deutlich sichtbares Zeigen auf das andere Boot und Winken nach Luv.
C2.8 Regel 20.2 ist geändert in: ‘Ein Boot, das eine Strafe ausführt, muss sich von einem Boot frei halten, das das nicht tut.’
C2.9 Regel 22.1 ist geändert in:
‘Wenn es vernünftigerweise möglich ist, darf ein nicht in der
Wettfahrt befindliches Boot ein in der Wettfahrt befindliches Boot oder ein
Bahnschiedsrichterboot nicht behindern.’
C2.10 Regel 22.2 ist geändert in: ‘Ein Boot darf außer beim Segeln eines richtigen Kurses kein Boot behindern, das eine Strafe ausführt oder auf einem anderen Schenkel segelt.’
C2.11 Eine neue Regel 22.3 wird hinzugefügt: ‘Begegnen sich Boote verschiedener Matches, muss jede Kursänderung der Boote mit der Beachtung einer Regel oder mit dem Versuch, das eigene Match zu gewinnen, vereinbar sein.’
C2.12 Zum Vorwort von Teil 4 ist hinzuzufügen: ‘Regel 42 gilt auch zwischen dem Ankündigungs- und dem Vorbereitungssignal’.
C2.13 Regel 42.2(d) ist geändert in ‘Wriggen: Wiederholte Bewegungen des Ruders, um das Boot vorwärts zu treiben.’
C 3 Signale beim Start und dazugehörige Regeln
C3.1 STARTSIGNALE
Die Signale für den Start eines Match sind die folgenden. Zeiten werden mit den optischen Signalen gegeben; das Versagen eines Lautsignals ist nicht zu beachten. Wird mehr als ein Match gesegelt, ist das Startsignal für das eine Match das Ankündigungssignal für das nächste.
| Zeit in Min. | optisches Signal | Schallsignal | Bedeutung |
| 10 | Signalflagge F gesetzt | Ein | Achtungssignal |
| 6 | Signalflagge F niedergeholt | kein | |
| 5 | Zahlenwimpel* gesetzt | Ein | Ankündigungssignal |
| 4 | Signalflagge P gesetzt | Ein | Vorbereitungssignal |
| 2 | blaue oder gelbe oder beide Flaggen gesetzt** | Ein** | Ende der Vorstart-Eintrittszeit |
| 0 | Ankündigungs- und Vorbereitungssignal niedergeholt | Ein | Startsignal |
* Innerhalb eines Flight bedeutet: Zahlenwimpel 1 - Match 1; Zahlenwimpel 2 - Match 2 usw., sofern die Segelanweisungen nicht etwas anderes festlegen.
** Diese Signale werden nur gegeben, wenn ein oder beide Boote nicht die Regel C4.2 befolgen. Die Flagge(n) bleibt (bleiben) gesetzt, bis die Bahnschiedsrichter eine Strafe signalisiert haben oder eine Minute lang, je nachdem was früher ist.
C3.2 ÄNDERUNGEN IN DAZUGEHÖRIGEN REGELN
(a) Regel 29.1 ist geändert in:
(1) Ist bei seinem Startsignal irgendein Teil des Bootskörpers, der Besatzung oder der Ausrüstung eines Bootes auf der Bahnseite der Startlinie oder ihrer Verlängerungen, muss die Wettfahrtleitung unverzüglich eine blaue bzw. eine gelbe Flagge zur Kennzeichnung des Bootes setzen und ein Lautsignal geben. Die Flagge muss gesetzt bleiben, bis das Boot ganz auf der Vorstartseite der Startlinie oder ihrer Verlängerungen ist, oder bis zwei Minuten nach seinem Startsignal, je nachdem was früher ist.
(2) Ist bei seinem Startsignal kein Teil des Bootskörpers, der Besatzung oder der Ausrüstung eines Bootes auf der Bahnseite der Startlinie oder ihrer Verlängerungen, und segelt es, bevor es startet, über eine der Verlängerungen auf die Bahnseite, muss die Wettfahrtleitung unverzüglich eine blaue bzw. eine gelbe Flagge zur Kennzeichnung des Bootes setzen. Die Flagge muss gesetzt bleiben, bis das Boot ganz auf der Vorstartseite der Startlinie oder ihrer Verlängerungen ist, oder bis zwei Minuten nach seinem Startsignal, je nachdem was früher ist.
(b) Im Wettfahrtsignal AP ist der letzte Satz zu ändern in: ‘Das Achtungssignal wird eine Minute nach dem Niederholen gegeben, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt die Wettfahrt wieder verschoben oder abgebrochen wird.’
(c) Im Wettfahrtsignal N ist der letzte Satz zu ändern in: ‘Das Achtungssignal wird eine Minute nach dem Niederholen gegeben, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt die Wettfahrt wieder abgebrochen oder verschoben wird.’
C3.3 SIGNALE FÜR DIE ZIELLINIE
Das Wettfahrtsignal ‘blaue Flagge oder Signalkörper’ darf nicht verwendet werden.
C4 Erfordernisse vor dem Start
C4.1 Bei seinem Vorbereitungssignal muss sich jedes Boot außerhalb einer Linie befinden, die in einem 90° Winkel zur Startlinie durch die Startbahnmarke an dem ihm zugewiesenen Ende der Linie verläuft. Das Boot, das in der Paarungsliste auf der linken Seite aufgeführt ist, wird dem Backbordende der Startlinie zugeordnet und muss in der Wettfahrt eine blaue Flagge an seinem Heck gesetzt haben. Das andere Boot wird dem Steuerbordende zugeordnet und muss in der Wettfahrt eine gelbe Flagge an seinem Heck gesetzt haben.
C4.2 Innerhalb der Zwei-Minuten-Frist nach seinem Vorbereitungssignal muss ein Boot die Startlinie das erste Mal von der Bahnseite zur Vorstartseite überqueren und von ihr klar sein.
C5 Signale durch die Bahnschiedsrichter
C5.1 Eine grün-weiße Flagge zusammen mit einem langen Schallsignal bedeutet ‘Keine Strafe’
C5.2 Eine blaue oder gelbe Flagge – ein Boot kennzeichnend – zusammen mit einem langen Schallsignal bedeutet: ‘Das angegebene Boot muss eine Strafe in Übereinstimmung mit Regel C7 ausführen.’
C5.3 Eine rote mit oder kurz nach einer blauen oder gelben Flagge zusammen mit einem langen Schallsignal bedeutet: ‘Das angegebene Boot muss eine Strafe in Übereinstimmung mit Regel C7.3(d) ausführen.’
C5.4 Eine schwarze Flagge zusammen mit einer blauen oder gelben Flagge und einem langen Schallsignal bedeutet: ‘Das angegeben Boot wird ausgeschlossen. Das Match ist beendet und wird für das andere Boot gewertet.’
C5.5 Ein kurzes Schallsignal bedeutet: ‘Eine Strafe ist nun vollständig ausgeführt.’
C5.6 Wiederholte kurze Schallsignale bedeuten: ‘Ein Boot ist nicht mehr dabei eine Strafe auszuführen und die Strafe bleibt bestehen.’
C5.7 Eine blaue oder gelbe Flagge oder ein blauer oder gelber Signalkörper auf einem Schiedsrichterboot bedeutet: ‘Das angegebene Boot hat eine ausstehende Strafe.’
C6 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung von Booten
C6.1 Ein Boot kann gegen ein anderes Boot protestieren
(a) nach einer Regel des Teils 2 außer nach Regel 14 durch deutlich sichtbares Zeigen der Flagge Y unmittelbar nach einem Vorfall, an dem es beteiligt war;
(b) nach jeder anderen, nicht in den Regeln C6.1(a) oder C6.2 aufgeführten Regel, indem es deutlich eine rote Flagge sobald wie möglich nach dem Vorfall zeigt.
C6.2 Ein Boot darf nicht gegen ein anderes Boot protestieren nach
(a) Regel 14, sofern nicht ein Schaden oder eine Verletzung entstand;(b)einer Regel des Teils 2, sofern es nicht an dem Vorfall beteiligt war;
(c) Regel 31 oder 42; oder
(d)Regel C4 oder C7.
C6.3 Ein Boot, das beabsichtigt, Wiedergutmachung infolge von Umständen zu beantragen, die vor seinem Zieldurchgang bzw. seinem Aufgeben eingetreten sind, muss bei der ersten Gelegenheit nach Bemerken dieser Umstände deutlich eine rote Flagge setzen, ,jedoch spätestens zwei Minuten nach dem Zieldurchgang oder dem Aufgeben.
C6.4
(a) Ein Boot, das nach Regel C6.1(a) protestiert, muss die Flagge Y vor oder
so bald wie möglich nach dem Signal der Bahnschiedsrichter streichen.
(b) Ein Boot, das nach Regel C6.1(b) protestiert oder Wiedergutmachung nach Regel C6.3 beantragt, muss zur Gültigkeit seines Protestes die rote Flagge so lange gesetzt lassen, bis es die Bahnschiedsrichter auf diese Weise nach Zieldurchgang oder Aufgeben informiert hat. Ein schriftlicher Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung ist nicht erforderlich.
C6.5 ENTSCHEIDUNGEN DER BAHNSCHIEDSRICHTER
(a) Nachdem Flagge Y gesetzt wurde, müssen die Bahnschiedsrichter entscheiden, ob sie eines der Boote bestrafen. Sie müssen ihre Entscheidung in Übereinstimmung mit Regel C5.1, C5.2 oder C5.3 anzeigen.(b) Die Rote-Flaggen-Bestrafung in Regel C5.3 muss angewendet werden, wenn ein Boot als Ergebnis eines Verstoßes gegen eine Regel die Kontrolle gewonnen hat, die Bahnschiedsrichter aber nicht sicher sind, ob die Bedingungen für eine zusätzliche Strafe durch die Bahnschiedsrichter erfüllt sind.
C6.6 ENTSCHEIDUNGEN DES SCHIEDSGERICHTS
(a) Das Schiedsgericht kann in jeder ihm angemessen erscheinenden Weise Zeugenaussagen aufnehmen und die von ihm getroffene Entscheidung mündlich verkünden.
(b) Entscheidet das Schiedsgericht, dass ein Verstoß gegen eine Regel keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Matches hatte, so kann es
(1) eine Strafe von einem Punkt oder einen Bruchteil eines Punktes verhängen;
(2) anordnen, die Wettfahrt neu auszusegeln, oder
(3) eine anderweitige, von ihm für angemessen gehaltene Regelung beschließen, die auch darin bestehen kann, dass keine Strafe verhängt wird.
(c) Die Strafe für eine Verletzung der Regel 14, wenn es einen Schaden oder eine Verletzung gab, liegt im Ermessen des Schiedsgerichts und kann auch darin bestehen, dass ein Ausschluss aus weiteren Wettfahrten der Veranstaltung erfolgt.
C7 Strafsystem
C7.1 REGELÄNDERUNGEN
Regel 31.2 und 44 werden gestrichen.
C7.2 ALLE STRAFEN
(a) Ein bestraftes Boot kann eine Strafe innerhalb der Einschränkungen der Regel C7.3 hinausschieben und muss sie wie folgt ausführen:
(1) Auf einem Schenkel der Bahn zu einer Luvbahnmarke muss es halsen und so bald wie vernünftigerweise möglich auf einen Am-Wind-Kurs luven.
(2) Auf einem Schenkel der Bahn zu einer Leebahnmarke oder der Ziellinie muss es wenden und so bald wie vernünftigerweise möglich auf einen Vor-Wind-Kurs abfallen.
(b) Ergänze zu Regel 2: ‘In der Wettfahrt darf ein Boot die Entscheidung eines Bahnschiedsrichters abwarten, bevor es eine Strafe ausführt.’
(c) Ein Boot vollendet einen Schenkel der Bahn, wenn sein Bug die Verlängerung der Linie von der vorangehenden Bahnmarke durch die Bahnmarke, die es gerade rundet, überquert bzw. auf dem letzten Schenkel, wenn es durchs Ziel geht.
(d) Ein bestraftes Boot darf nicht als durchs Ziel gegangen gewertet werden, bis es seine Strafe ausführt, vollständig auf die Bahnseite der Ziellinie zurücksegelt und dann durchs Ziel geht, sofern die Strafe nicht vor oder nach dem Überqueren der Ziellinie aufgehoben wird.
(e) Hat ein Boot eine oder zwei ausstehende Strafen und das andere Boot seines Matches wird bestraft, muss eine Strafe für jedes Boot aufgehoben werden. Eine Bestrafung aufgrund einer roten Flagge hebt jedoch keine ausstehende Strafe auf.
(f) Hat ein Boot mehr als zwei ausstehende Strafen, müssen die Bahnschiedsrichter nach Regel C5.4 dessen Disqualifikation signalisieren
C7.3 STRAFEINSCHRÄNKUNGEN
(a) Ein Boot, das eine Strafe ausführt, die eine Wende beinhaltet, muss den Spinnakerkopf unterhalb des Lümmelbeschlags des Großbaumes haben von dem Zeitpunkt an, wo es durch den Wind geht, bis es auf einem Am-Wind-Kurs ist.
(b) Kein Teil einer Strafe darf innerhalb eines Abstandes von einer Rundungsbahnmarke der zwei Rumpflängen des Bootes entspricht, ausgeführt werden.
(c) Hat ein Boot eine ausstehende Strafe, darf es die Strafe zu jedem Zeitpunkt nach dem Starten und vor dem Zieldurchgang ausführen. Hat ein Boot zwei aufgeschobene Strafen, muss es eine der Strafen sobald wie vernünftigerweise möglich ausführen, aber nicht vor dem Starten.
(d) Zeigen die Bahnschiedsrichter eine rote Flagge mit oder kurz nach einer Bestrafungsflagge, muss das bestrafte Boot die Strafe so bald wie vernünftigerweise möglich, aber nicht vor seinem Start ausführen.
C7.4 AUSFÜHREN UND VOLLENDEN EINER STRAFE
(a) Wenn ein Boot mit einer ausstehenden Strafe auf einem Schenkel zu einer Luvbahnmarke ist und halst oder auf einem Schenkel zu einer Leebahnmarke oder der Ziellinie ist und wendet, ist die Strafe als ausgeführt zu bewerten.
(b) Wenn ein Boot, das dabei ist, eine Strafe auszuführen, die Strafe nicht korrekt durchführt oder die Strafe nicht so bald wie vernünftigerweise möglich vollendet, ist es nicht mehr dabei die Strafe auszuführen. Die Bahnschiedsrichter müssen das anzeigen wie in Regel C5.6 gefordert.
(c) Das Bahnschiedsrichterboot eines jeden Matches setzt blaue oder gelbe Flaggen oder Signalkörper, wobei jede Flagge oder jeder Signalkörper eine ausstehende Strafe anzeigt. Wenn ein Boot eine Strafe ausgeführt hat oder eine Strafe aufgehoben wurde, wird eine der Flaggen oder einer der Signalkörper niedergeholt. Ein Versäumnis der Bahnschiedsrichter, Flaggen oder Signalkörper zu setzen oder niederzuholen, darf die Anzahl der Strafen nicht ändern.
C8 Durch die Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen
C8.1 REGELÄNDERUNGEN
(a) Regel 60.2(a) und 60.3(a) dürfen nicht auf Regeln angewendet werden, für die Strafen durch die Bahnschiedsrichter ausgesprochen werden können.
(b) Regel 64.1(b) ist dahingehend geändert, dass die Entlastung eines Bootes durch die Bahnschiedsrichter ohne Verhandlung festgelegt und ausgesprochen werden kann. Dies hat Vorrang vor jeder entgegenstehenden Regel dieses Anhangs.
C8.2 Entscheiden die Bahnschiedsrichter, dass ein Boot gegen die Regeln 31, 42, C4, C7.3(c) oder C7.3(d) verstoßen hat, muss es bestraft werden. Die Strafe wird nach Regel C5.2 oder C5.3 signalisiert. Ein Boot jedoch, das eine falsche Flagge zeigt oder die richtige Flagge nicht zeigt, muss mündlich verwarnt werden und es muss ihm Gelegenheit gegeben werden, seinen Irrtum zu korrigieren, bevor es bestraft wird.
C8.3 Entscheiden die Bahnschiedsrichter, dass ein Boot
(a) einen Vorteil durch einen Regelverstoß trotz Verhängens einer Strafe erlangt hat oder
(b) absichtlich eine Regel verletzt hat oder
(c) einen Verstoß gegen das sportliche Verhalten begangen hat muss es nach Regel C5.2, C5.3 oder C5.4 bestraft werden.
C8.4 Entscheiden Bahnschiedsrichter oder Mitglieder des Schiedsgerichts, dass ein Boot möglicherweise gegen eine andere als die in C6.1(a) und C6.2 aufgeführten Regeln verstoßen hat, müssen sie das Schiedsgericht darüber informieren, damit es nach Regel 60.3 und Regel C6.6, falls angebracht, verfahren kann.
C8.5 Wenn nach dem Start eines Bootes die Bahnschiedsrichter der Überzeugung sind, dass das andere Boot nicht starten wird, können sie nach Regel C5.4 anzeigen, dass das Boot, das nicht gestartet ist, disqualifiziert ist und das Match beendet ist.
C9 Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme; Berufungen; andere Verfahren
C9.1 Bei Entscheidungen, die nach den Regeln C5, C6, C7, oder C8 getroffen wurden, können keine Anträge auf Wiedergutmachung gestellt werden, und sie sind nicht berufungsfähig. In Regel 66 ist der dritte Satz geändert in: ‘Eine Partei darf keine Wiederaufnahme beantragen.’
C9.2 Ein Teilnehmer darf einen Antrag auf Wiedergutmachung nicht auf die Behauptung gründen, dass eine Handlung eines Funktionärsbootes unzulässig war. Das Schiedsgericht kann unter solchen Umständen entscheiden, Wiedergutmachung zu erwägen, jedoch nur, wenn es der Meinung ist, dass das Funktionärsboot - einschließlich eines Bahnschiedsrichterbootes - ein teilnehmendes Boot ernsthaft behindert hat.
C9.3 Keinerlei Vorgehen, außer dem inC9.2 erlaubten, ist in Bezug auf eine Handlung oder Unterlassung der Bahnschiedsrichter zulässig.
C10 Wertung
C10.1 Der Teilnehmer, der sein Match gewinnt, erhält einen Punkt (bei einem toten Rennen erhält jeder einen halben), der Verlierer keinen Punkt.
C10.2 Zieht sich ein Teilnehmer von einem Teil der Veranstaltung zurück, bleiben die Ergebnisse aller beendeten Wettfahrten bestehen.
C10.3 Enden mehrfache Round-Robin mit einer unvollständigen Round-Robin, wird nur ein Punkt für alle beendeten Matches zwischen irgend zwei Teilnehmern vergeben und wie folgt aufgeteilt:
Anzahl der Matches zwischen jeweils
zwei Teilnehmern |
Punkte für jeden Gewinn |
1 |
ein Punkt |
2 |
ein halber Punkt |
3 |
ein drittel Punkt |
u.s.w. |
C10.4 In einer Round-Robin-Serie
(a) müssen die Teilnehmer entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl platziert werden, beginnend mit der höchsten Punktzahl;
(b) ein Teilnehmer, der ein Match gewonnen hat, aber wegen eines Regelverstoßes gegen einen Teilnehmer eines anderen Match disqualifiziert wurde, verliert den Punkt für dieses Match (diesen Punkt erhält jedoch nicht der verlierende Teilnehmer ), und
(c) die Gesamtposition zwischen Teilnehmern, die in verschiedenen Gruppen segelten, wird durch die Gesamtzahl der Gewinne entschieden.
C10.5 In einer K-O-Runde müssen die Segelanweisungen die minimale Anzahl der Punkte vorschreiben, die zum Gewinn einer Serie zwischen zwei Teilnehmern erforderlich ist. Wenn eine K-O-Runde beendet ist, ist sie zugunsten des Teilnehmers mit der höheren Punktzahl zu entscheiden.
C11 Punktgleichheit
C11.1 ROUND-ROBIN-SERIEN
Unter einer Round-Robin-Serie versteht man eine Einteilung der Teilnehmer in Gruppen, bei der jeder gegen jeden ein oder mehrmals segelt. Jede im Veranstaltungsformat festgelegte separate Stufe muss als eigenständige Round-Robin-Serie behandelt werden, unabhängig davon wie oft in dieser Stufe jeder Teilnehmer gegen jeden anderen Teilnehmer segelt.
Punktgleichheit zwischen zwei oder mehr Teilnehmern in einer Round-Robin-Serie ist nach den folgenden Kriterien in der vorgegebenen Reihenfolge aufzulösen, bis alle Punktgleichheiten aufgelöst sind. Wenn eine oder mehr Punktgleichheiten nur teilweise aufgelöst wurden, müssen die Regeln C11.1(a) bis C11.1(e) erneut angewandt werden. Punktgleichheit ist zugunsten des(der) Teilnehmer(s) aufzulösen, der
(a) bei den der Reihe nach aufgelisteten Matches zwischen den punktgleichen Teilnehmern die meisten Punkte hat.
(b) bei Punktgleichheit zwischen zwei Teilnehmern in einer mehrfachen Round-Robin-Runde das letzte Match zwischen diesen beiden Teilnehmern gewonnen hat.
(c) die meisten Punkte gegen den am besten platzierten Teilnehmer in der Round-Robin-Runde erreichte oder, falls erforderlich, den Zweitplatzierten usw., bis die Punktgleichheit aufgelöst ist. Müssen zwei verschiedene Punktgleichheiten aufgelöst werden und hängt das Auflösen der einen Punktgleichheit von der Auflösung der anderen Punktgleichheit ab, sind im Verfahren der Regel C11.1(c) folgende Prinzipien zu verwenden:
(1) Die Punktgleichheit um einen besseren Platz muss vor der Punktgleichheit um einen schlechteren Platz aufgelöst werden und
(2) alle Teilnehmer, die für einen schlechteren Platz gleich sind, müssen für die Auflösung nach Regel C11.1(c) als ein einziger Teilnehmer behandelt werden.
(d) nach Anwendung der Regel C10.4(c) den höchsten Platz in den verschiedenen Gruppen hat, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer in jeder Gruppe.
(e) in der am kürzesten zurückliegenden Stufe der Veranstaltung (fleet race, round robin etc.) die höchste Platzierung hatte.
C11.2 K-O-SERIEN
Die Punktgleichheit – einschließlich 0:0-Wertungen – zwischen zwei Teilnehmern in einer K-O-Serie muss nach folgenden Kriterien in der vorgegebenen Reihenfolge aufgelöst werden, bis es zu einer Auflösung gekommen ist. Die Punktgleichheit ist zugunsten des Teilnehmers aufzulösen, der
(a) in der am kürzesten zurückliegenden Round-Robin-Runde besser platziert war, wenn erforderlich unter Anwendung von Regel C11.1;
(b) das am kürzesten zurückliegende Match zwischen diesen beiden Teilnehmern bei dieser Veranstaltung gewonnen hat.
C11.3 VERBLEIBENDE GLEICHHEITEN
Wenn Regel C11.1 oder C11.2 die Punktgleichheit nicht auflösen, gilt:
(a) Wenn die Punktgleichheit für die nächste Etappe der Veranstaltung (oder eine andere Veranstaltung, für die diese Veranstaltung als direkte Qualifikation gilt) aufgelöst werden muss, ist die Punktgleichheit, wenn möglich, durch ein Aussegeln aufzulösen. Entscheidet die Wettfahrtleitung, dass ein Aussegeln nicht möglich ist, entscheidet das Los.
(b) Um den Gewinner einer Veranstaltung, die nicht die direkte Qualifizierung für eine andere Veranstaltung ist, oder die Endplatzierung von Teilnehmern zu bestimmen, die in einer Runde einer K-O-Serie ausgeschieden sind, muss ein Entscheidungsmatch gesegelt werden (aber kein Losentscheid).
(c) Wurde eine Gleichheit nicht aufgelöst, so sind alle Geldpreise oder Ranglistenpunkte für die Plätze, für die Punktgleichheit besteht, zu addieren und zu gleichen Teilen auf die punktgleichen Teilnehmer aufzuteilen.
Anmerkung: Eine Standard-Ausschreibung und Standard-Segelanweisungen für Match-Wettfahrten sind bei der ISAF erhältlich.