Anhang P -- Sofortstrafen für einen Verstoß gegen Regel 42
Dieser Anhang gilt nur, wenn die Segelanweisungen das festlegen.
P1 Proteste
Ein Mitglied des Schiedsgerichts oder ein von ihm benannter Beobachter, der bemerkt, dass ein Boot gegen Regel 42 verstößt, kann gegen das Boot protestieren, indem er so bald wie möglich ein Schallsignal gibt, mit einer gelben Flagge auf es zeigt und seine Segelnummer ruft, auch wenn es nicht mehr in der Wettfahrt ist. Ein Boot, gegen das so protestiert wird, unterliegt nicht mehr einem anderen Protest nach Regel 42 für den gleichen Vorfall.
P2 Strafen
P2.1 Erster Protest
Wird gegen ein Boot das erste Mal nach Regel P1 protestiert, kann es seinen Verstoß durch Ausführung einer Zwei-Drehungen-Strafe nach Regel 44.2 anerkennen. Tut es das nicht, muss es ohne Verhandlung disqualifiziert werden.
P2.2 Zweiter Protest
Wird gegen ein Boot ein zweites Mal während der Wettfahrtserie protestiert, kann es seinen Verstoß durch sofortige Aufgabe der Wettfahrt anerkennen. Tut es das nicht, muss es ohne Verhandlung disqualifiziert werden und seine Wertung darf nicht gestrichen werden.
P2.3 Dritter Protest
Wird gegen ein Boot ein drittes Mal während einer Wettfahrtserie protestiert, kann es seinen Verstoß durch sofortige Aufgabe der Wettfahrt und der gesamten Wettfahrtserie anerkennen.
Tut es das nicht, dann muss es ohne Verhandlung für alle Wettfahrten der Serie ohne Streichung disqualifiziert werden, und das Schiedsgericht kann die Ansetzung einer Verhandlung nach Regel 69.1(a) in Betracht ziehen.
P3 Verschiebung, Allgemeiner Rückruf oder Abbruch
Wenn gegen ein Boot nach Regel P1 protestiert wurde und die Wettfahrtleitung eine Verschiebung, einen allgemeinen Rückruf oder einen Abbruch anzeigt, werden die Strafen aus dem ersten oder zweiten Protest aufgehoben, aber der Protest wird gezählt, um zu bestimmen, wie oft gegen das Boot während der Wettfahrtserie protestiert wurde.