Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf einer angegebenen Seite lassen muss, und ein Wettfahrtleitungsboot, das von schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist. Das Grundgeschirr sowie zufällig oder zeitweilig daran haftende Gegenstände gehören nicht dazu.