Zieldurchgang
Ein Boot geht durchs Ziel, sobald irgendein Teil seines Rumpfes oder seiner in normalerLage befindlichen Besatzung oder Ausrüstung die Ziellinie, in Richtung des Kurses von der letzten Bahnmarke kommend, entweder zum ersten Mal oder nach Ausführung einer Strafe gemäß Regel 31.2 oder 44.2 oder nach Korrektur eines Fehlers an der Ziellinie die Ziellinie gemäß Regel 28.1 überquert.