Abschnitt B - Allgemeine Einschränkungen
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, muss ein Boot eine Berührung mit einem anderen Boot vermeiden. Ein Boot das Wegerecht hat oder innerhalb des Raums oder Bahnmarken-Raums segelt, auf den es Anspruch hat, braucht nichts tun, um eine Berührung zu vermeiden, bis klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält oder keinen Raum oder Bahnmarken-Raum gibt.