Wenn Regel 22 oder 23 zwischen zwei Booten gilt, gelten die Regeln des Abschnitts A nicht.

22 Gekentert, geankert oder aufgelaufen; Hilfe leistend

Wenn es dazu in der Lage ist, muss ein Boot einem anderen Boot ausweichen, das gekentert oder nach einer Kenterung noch nicht wieder unter Kontrolle ist, das ankert oder auf Grund gelaufen ist oder das versucht, einer Person oder einem Fahrzeug in Gefahr zu helfen. Ein Boot ist gekentert, wenn sich sein Masttopp im Wasser befindet.