Ein Verein oder eine andere dem Nationalen Verband angeschlossen Organisation kann eine Auslegung der Regeln beim Nationalen Verbandbeantragen, sofern keine Protestentscheidung, gegen die Berufung eingelegt werden kann, damit verbunden ist. Eine Auslegung darf nicht benutzt werden, um eine frühere Entscheidung ines Protestkomitees zu ändern.