Anhang A - Wertung

Siehe Regel 90.3

A1 Anzahl der Wettfahrten
Die Anzahl der geplanten Wettfahrten und die für die Gültigkeit einer Wettfahrtserie notwendige Anzahl abgeschlossener Wettfahrten müssen in der Ausschreibung oder den Segelanweisungen festgelegt sein.

A2 Wertung einer Serie

A2.1
Die Serienwertung eines Bootes muss, nach Regel 90.3(b) die Summe seiner Ergebnisse der einzelnen Wettfahrten, ausgenommen seine schlechteste Wertung sein. Jedoch können die Ausschreibung oder Segelanweisungen verschiedene Möglichkeiten vorsehen, z. B. dass keine Wettfahrt ausgenommen wird, dass zwei oder mehr Wertungen ausgenommen werden oder dass eine festgelegte Anzahl von Wertungen ausgenommen wird, falls eine festgelegte Anzahl von Wettfahrten abgeschlossen ist. Eine Wettfahrt ist abgeschlossen, wenn sie gewertet ist; siehe Regel 90.3(a).) Wenn ein Boot zwei oder mehr gleiche schlechteste Wertungen hat, so werden die ausgenommen, die früher in der Serie ersegelt wurden. Das Boot mit der niedrigsten Serienwertung gewinnt, die anderen werden entsprechend platziert.

A2.2
Wenn ein Bootfür irgendeineWettfahrt gemeldet hat, muss es für die gesamte Serie gewertet werden.

A3 Startzeiten und Zieldurchgangsplätze
Die Zeit des Startsignals für ein Boot ist seine Startzeit, und die Reihenfolge, in der die Boote durchs Ziel gehen, bestimmt ihre Zielplätze. Gilt jedoch ein Ausgleichs- oder Rennwertsystem, legt die korrigierte Zeit eines Bootes seinen Zielplatz fest.

A4 Low Point System
Das Low-Point-System gilt, außer die Ausschreibung oder Segelanweisungen legen ein anderes System fest; siehe Regel 90.3(a).

Jedes Boot, das startet und durchs Ziel geht und danach weder aufgibt, bestraft wird oder Wiedergutmachung bekommt, erhält folgende Punkte:

Zielplatz Punkte
1. Platz 1
2. Platz 2
3. Platz 3
4. Platz 3
5. Platz 5
6. Platz 6
7. Platz 7
jeder folgende Platz je ein Punkt mehr

A5 Wertungen, die vom Wettfahrtkomitee festgelegt werden
A5.1 Wenn das Wettfahrtkomitee entscheidet, dass ein Boot, das
(a) nicht die Bahn abgesegelt hat
(b) Regel 30.2, 30.3, 30.4 oder 78.2 nicht befolgt hat
(c) aufgibt oder das eine Strafe nach Regel 44.3(a) annimmt
muss es ohne Anhörung entsprechend gewertet werden. Nur das Protestkomitee kann andere Maßnahmen ergreifen, die die Wertung eines Bootes verschlechtern.

A5.2 Ein Boot, das nicht die Bahn abgesegelt hat oder, aufgegeben hat oder disqualifiziert wurde, muss Punkte für den Zielplatz erhalten, die um eins größer ist als die Anzahl der für die Wettfahrtserie gemeldeten Boote. Ein Boot, das nach Regel 30.2 bestraft wurde oder eine Strafe nach Regel 44.3(a) annimmt, muss mit Punkten wie in Regel 44.3(c) vorgesehen gewertet werden.

A5.3 Wenn die Ausschreibung oder die Segelanweisungen festlegenen, dass Regel A5.3 gilt, wird Regel A5.2 so geändert, dass ein Boot, das ins Startgebiet gekommen ist, aber nicht die Bahn abgesegelt hat, aufgegeben hat oder disqualifiziert wurde, Punkte für den Zielplatz erhalten muss, die um eins größer sind als die Anzahl der Boote, die ins Startgebiet gekommen sind und ein Boot, das nicht ins Startgebiet gekommen ist, Punkte für den Zielplatz erhalten muss, die um eins größer sind als die Anzahl der für die Serie gemeldeten Boote

A6 Änderungen von Plätzen und Wertungen anderer Boote

A 6.1
Wenn ein Boot disqualifiziert wird oder aufgibt nachdem es durchs Ziel gegangen ist, rücken alle Boote mit einem schlechteren Zielplatz um einen Platz nach vorne.

A 6.2
Entscheidet das Protestkomitee, Wiedergutmachung durch Anpassung der Wertung eines Bootes zu gewähren, sind die Wertungen der anderen Boote nicht zu ändern, außer das Protestkomitee entscheidet anders.

A7 Gleichstand in einer Wettfahrt
Wenn Boote an der Ziellinie gleichauf sind oder wenn ein Ausgleichs- oder Rennwertsystem verwendet wird und Boote gleiche berechnete Zeiten haben, müssen die Punkte für den Platz, für den die Boote gleichauf waren, und die für den Platz (bzw. Plätze) unmittelbar dahinter zusammengezählt und zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Boote mit Gleichstand für einen Wettfahrpreis, müssen diesen teilen oder gleiche Preise erhalten.

A8 Gleichstand in einer Wettfahrtseri
A8.1

Besteht ein Gleichstand in der Serienwertung zwischen zwei oder mehr Booten , müssen die Wettfahrtwertungen jedes Bootes in der Reihenfolge von der besten bis zur schlechtesten aufgelistet werden. Der Gleichstand muss an der ersten Stelle, an der es einen Unterschied gibt, zugunsten des Bootes/der Boote mit der bessten Wertung/den besten Wertungen aufgelöst werden. Keine der ausgenommenen Wertungen darf verwendet werden.

A8.2
Verbleibt ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Booten, müssen sie in der Reihenfolge ihrer Wertungen in der letzten Wettfahrt patziert werden. Alle verbleibenden Gleichstände müssen durch Verwendung der Wertungen der Boote mit Gleichstand in der vorletzten Wettfahrtund so weiter aufgelöst werden , bis alle Gleichstände aufgelöst sind. Diese Wertungen müssen auch verwendet werden, wenn einige von ihnen ausgenommene Wertungen sind.

A9 Anleitung für Wiedergutmachung
Wenn das Protestkomitee entscheidet, Wiedergutmachung durch Anpassung der Punktwertung eines Bootes zu gewähren, ist es angehalten, zu erwägen, es mit

(a) Punkten gleich dem Durchschnitt– zum am nächsten liegenden Zehntel eines Punktes gerundet (ab 0,05 nach oben) – seiner Punkte in allen Wettfahrten der Serie, mit Ausnahme der in Frage stehenden Wettfahrt zu werten;

(b) Punkten gleich dem Durchschnitt– zum am nächsten liegenden Zehntel eines Punktes gerundet (ab 0,05 nach oben) – seiner Punkte in allen Wettfahrten vor der in Frage stehenden Wettfahrt zu werten ;oder

(c) Punkten, entsprechend der Position des Bootes in der Wettfahrt zum Zeitpunkt des Vorfalls der Wiedergutmachung rechtfertigt, zu werten..

A10 Abkürzungen für Wertungen
Diese Abkürzungen für Wertungen müssen für die Aufzeichnung der beschriebenen Umstände verwendet werden:

DNC Nicht gestartet; nicht ins Startgebiet gekommen

DNS Nicht gestartet (aber nicht DNC oder OCS)

OCS Nicht gestartet; auf der Bahnseite der Linie beim Startsignal und nicht gestartet oder Regel 30.1 verletzt

ZFP 20-%-Strafe nach Regel 30.2

UFD Disqualifikation nach Regel 30.3

BFD Disqualifikation nach Regel 30.4

SCP Wertungsstrafe angewandt

NSC Nicht die Bahn abgesegelt (anders als DNC, DNS, OCS und DNF)

DNF Nicht durchs Ziel gegangen

RET Aufgegeben

DSQ Disqualifikation

DNE Disqualifikation, die nicht gestrichen werden kann

RDG Wiedergutmachung gewährt

DPI Ermessensstrafe verhängt