Anhang G – Kennzeichnung auf Segeln

Siehe Regel 77

G1 Boote Internationaler Klassen der ISAF

G1.1 Kennzeichnung

JJedes Boot einer World Sailing Klasse muss in seinem Großsegel und, wie in Regel G1.3 (d) und (e) nur für Buchstaben und Zahlen vorgesehen, in seinem Spinnaker und Vorsegel führen:

(a) das Klassenzeichen seiner Klasse;

(b) die Nationalitätsbuchstaben, die seinen Nationalen Verband gemäß der nachstehenden Auflistung kennzeichnen, bei allen internationalen Veranstaltungen, außer wenn die Boote für alle Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Internationale Veranstaltungen im Sinne dieser Regel sind Veranstaltungen von World Sailing, Welt- und Kontinental-Meisterschaften und Veranstaltungen, die in ihrer Ausschreibung und den Segelanweisungen als internationale Veranstaltungen beschrieben sind; und

(c) eine Segelnummer aus nicht mehr als vier Ziffern, die ihm von seinem Nationalen Verband oder – falls die Klassenregeln dies vorschreiben – durch seine Klassenvereinigung zugeteilt ist. Die Beschränkung auf vier Ziffern gilt nicht für Klassen, deren Mitgliedschaft bei oder Anerkennung durch World Sailing vor dem 1. April 1997 in Kraft trat. Alternativ, falls die Klassenregeln dies gestatten, kann die für die Vergabe zuständige Stelle einem Eigner eine persönliche Segelnummer zuteilen, die dann auf allen ihm gehörenden Booten der betreffenden Klasse geführt wird.
Vor dem 31. März 1999 vermessene Segel müssen der Regel G1.1 entsprechen oder den Regeln, die zum Zeitpunkt der Vermessung gültig waren.

Anmerkung: Eine aktuelle Version der unten stehenden Tabelle ist auf der World Sailing Website verfügbar

Kennzeichen Land
AHO Niederländische Antillen
ALG Algerien
AND Andorra
ANG Angola
ANT Antigua
ARG Argentinien
ARM Armenien
ARU Aruba
ASA Amerikanisch Samoa
AUS Australien
AUT Österreich
AZE Aserbaidschan
BAH Bahamas
BAR Barbados
BEL Belgien
BER Bermudas
BIZ Belize
BLR Weißrussland
BRA Brasilien
BRN Bahrain
BUL Bulgarien
CAN Kanada
CAY Kaiman-Inseln
CHI Chile
CHN China
COK Cook-Inseln
COL Kolumbien
CRO Kroatien
CUB Kuba
CYP Zypern
CZE Tschechische Republik
DEN Dänemark
DJI Dschibuti
DOM Dominikanische Republik
ECU Ecuador
EGY Ägypten
ESA El Salvador
ESP Spanien
EST Estland
FIJ Fidschi
FIN Finnland
FRA Frankreich
GBR Großbritannien
GEO Georgien
GER Deutschland
GRE Griechenland
GRN Grenada
GUA Guatemala
GUM Guam
HKG Hong-Kong
HUN Ungarn
INA Indonesien
IND Indien
IRL Irland
IRQ Irak
ISL Island
ISR Israel
ISV Amerikanische Jungferninseln
ITA Italien
IVB Britische Jungferninseln
JAM Jamaika
JPN Japan
KAZ Kasachstan
KEN Kenia
KGZ Kirgisistan
KOR Republik von Korea
KOS Kosovo
KSA Saudi Arabien
KUW Kuwait
LAT Lettland
LBA Libyen
LCA St. Lucia
LIB Libanon
LIE Liechtenstein
LTU Litauen
LUX Luxemburg
MAD Madagaskar
MAR Marokko
MAS Malaysia
MDA Moldawien
MEX Mexiko
MKD Mazedonien
MLT Malta
MNE Montenegro
MON Monaco
MOZ Mosambik
MRI Mauritius
MYA Myanmar
NAM Namibia
NCA Nicaragua
NED Niederlande
NGR Nigeria
NOR Norwegen
NZL Neuseeland
OMA Oman
PAK Pakistan
PAN Panama
PAR Paraguay
PER Peru
PHI Philippinen
PLE Palästina
PNG Papua-Neuguinea
POL Polen
POR Portugal
PRK Demokratische Volksrepublik Korea
PUR Puerto Rico
QAT Katar
ROU Rumänien
RSA Südafrika
RUS Russland
SAM Samoa
SEN Senegal
SEY Seychellen
SIN Singapur
SLO Slowenien
SMR San Marino
SRB Serbien
SRI Sri-Lanka
SUD Sudan
SUI Schweiz
SVK Slowakische Republik
SWE Schweden
TAH Tahiti
TAN Tansania
THA Thailand
TPE Taiwan
TTO Trinidad-Tobago
TUN Tunesien
TUR Türkei
UAE Vereinigte Arabische Emirate
UGA Uganda
UKR Ukraine
URU Uruguay
USA Vereinigte Staaten von Amerika
VAN Vanuatu
VEN Venezuela
VIE Vietnam
VIN St Vincent & Grenadinen
ZIM Simbabwe

G1.2 SPEZIFIKATIONEN

(a) Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern müssen aus Großbuchstaben und arabischen Ziffern bestehen, gut lesbar und von der gleichen Farbe sein. Kommerziell erhältliche Schriftzeichen, die die gleiche oder bessere Lesbarkeit als HELVETICA ergeben, sind erlaubt.

(b) Die Höhe der Schriftzeichen und der Abstand zwischen benachbarten Schriftzeichen auf der gleichen und der entgegengesetzten Seite des Segels muss in folgendem Verhältnis zur LüA des Bootes stehen:

Länge über alles
Minimale Höhe

minimaler Abstand zwischen Nummern und Buchstaben oder Segelliek

unter 3,5 m
230 mm
45 mm
3,5 m - 8,5 m
300 mm
60 mm
8,5 m - 11 m
375 mm
75 mm
über 11 m
450 mm
90 mm

G1.3 ANBRINGUNG

Klassenzeichen, Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern müssen wie folgt angebracht sein:

(a) Außer wie in Regel G1.3 (d) und G1.3 (e) vorgesehen, sind Klassenzeichen, Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern möglichst vollständig oberhalb eines Kreisbogens anzubringen, dessen Mittelpunkt der Kopf ist und dessen Radius 60% der Länge des Achterlieks beträgt. Sie müssen auf beiden Seiten des Segels in unterschiedlicher Höhe angebracht sein, an Steuerbord höher als an Backbord.

(b) Die Klassenzeichen müssen oberhalb der Nationalitätsbuchstaben angebracht sein. Wenn die Klassenzeichen beim Aufeinanderlegen Rücken an Rücken identisch sind, dürfen sie so angebracht werden.

(c) Nationalitätsbuchstaben sind oberhalb der Segelnummern anzubringen.

(d) Die Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern müssen auf der Vorderseite eines Spinnakers und können auch auf beiden Seiten angebracht werden. Sie müssen vollständig unterhalb eines Kreisbogens angebracht sein, dessen Mittelpunkt der Kopf des Spinnakers ist und dessen Radius 40 % der Länge vom Kopf zur Mitte des Unterlieks beträgt. Sie sollten sich ferner nach Möglichkeit vollständig oberhalb eines Kreisbogens befinden, dessen Radius 60% der Länge vom Kopf zur Mitte des Unterlieks beträgt.

(e) Die Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern müssen auf beiden Seiten eines Vorsegels angebracht werden, dessen Schothorn sich um 30 % oder mehr der Unterliekslänge des Großsegels hinter den Mast ziehen lässt. Sie müssen ganz unterhalb eines Kreisbogens angebracht sein, dessen Mittelpunkt der Kopf ist und dessen Radius die halbe Länge des Vorlieks beträgt, und möglichst ganz oberhalb eines Kreisbogens, dessen Radius 75 % der Länge des Vorlieks beträgt.

G2 Andere Boote

Andere Boote müssen den Vorschriften ihres Nationalen Verbandes oder ihrer Klasse bezüglich Zuteilung, Führung und Größe der Klassenzeichen, Buchstaben und Ziffern entsprechen. Diese Vorschriften müssen, wenn möglich, mit den obigen Forderungen übereinstimmen.

G3 Gecharterte oder geliehene Boote

Enthalten die Ausschreibung oder die Segelanweisungen eine entsprechende Vorschrift, darf ein für eine Veranstaltung gechartertes oder geliehenes Boot Nationalitätsbuchstaben oder Segelnummern führen, die den Klassenvorschriften nicht entsprechen.

G4 Verwarnungen und Strafen

Ermittelt ein Protestkomitee, dass ein Boot eine Regel dieses Anhangs verletzt hat, muss es entweder das Boot verwarnen und ihm Zeit geben, der Regel zu entsprechen, oder es bestrafen.

G5 Änderungen durch die Klassenregeln

World Sailing Klassen können Regeln dieses Anhangs ändern, wenn World Sailing vorher die Änderungen genehmigt hat.