Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf
einer angegebenen Seite lassen muss und ein Fahrzeug des Wettfahrtkomitees,
das von schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist
und ein absichtlich an dem Gegenstand oder Schiff angehängter Gegenstand.
Eine Ankerleine jedoch gehört nicht dazu.