Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf einer angegebenen Seite lassen muss und ein Fahrzeug des Wettfahrtkomitees, das von schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist und ein absichtlich an dem Gegenstand oder Schiff angehängter Gegenstand. Eine Ankerleine jedoch gehört nicht dazu.