Partei
(a) Partei in einer Anhörung ist (a) bei einem Protestverfahren: ein Protestführer,
ein Protestgegner;
(b) bei einem Antrag auf Wiedergutmachung: ein Boot, das Wiedergutmachung
beantragt oder für das Wiedergutmachung beantragt wird, ein Boot für
das gemäß Regel 61.1 in einer Anhörung Wiedergutmachung erwogen
ein Komitee das nach Regel 61.1 handelt
(c) bei einem Antrag auf Wiedergutmachung nach Regel 61.4(b)(1): Das Gremium,
dem vorgeworfen wird, dass es eine unsachgemäße Handlung oder Unterlassung
vorgenommen hat;
d) eine Person, der vorgeworfen wird, einen Verstoß gegen Regel 69.1(a) begangen zu haben; eine Person, die einen Vorwurf nach Regel 69.2(e)(1) vertritt;
(e) eine unterstützende Person in einer Anhörung nach Regel 62 oder 69, jedes Boot, das diese Person unterstützt; eine Person, die benannt worden ist um einen Vorwurf nach Regel 62.2 zu vertreten.
Das Protest Komitee ist jedoch niemals eine Partei.