Teil 1 - Grundregeln

1 Sicherheit

1.1 HILFELEISTUNG BEI GEFAHR
Ein Boot, ein Teilnehmer oder eine unterstützende Person muss allen in Gefahr befindlichen Personen oder Fahrzeugen jede mögliche Hilfe leisten.

1.2 RETTUNGSAUSRÜSTUNG UND PERSÖNLICHE AUFTRIEBSMITTEL
Ein Boot muss ausreichende Rettungsmittel für alle Personen an Bord mitführen, einschließlich eines für den sofortigen Gebrauch, wenn nicht die Klassenregeln etwas anderes vorschreiben. Jeder Teilnehmer ist für das Tragen eines den Bedingungen angemessenen persönlichen Auftriebsmittels selbst verantwortlich.