Teil 1 - Grundregeln
1.1 HILFELEISTUNG BEI GEFAHR
Ein Boot, ein Teilnehmer oder eine unterstützende Person muss allen in
Gefahr befindlichen Personen oder Fahrzeugen jede mögliche Hilfe leisten.
1.2 RETTUNGSAUSRÜSTUNG UND PERSÖNLICHE AUFTRIEBSMITTEL
Ein Boot muss ausreichende Rettungsmittel für alle Personen an Bord mitführen,
einschließlich eines für den sofortigen Gebrauch, wenn nicht die
Klassenregeln etwas anderes vorschreiben. Jeder Teilnehmer ist für das
Tragen eines den Bedingungen angemessenen persönlichen Auftriebsmittels
selbst verantwortlich.