Durch die Teilnahme an einer Wettfahrt, die nach diesen Wettfahrtregeln durchgeführt wird, erklärt sich jeder Teilnehmer und jeder Bootseigner damit einverstanden, dass:
(a) er sich diesen Regeln unterwirft,
(b) er vorbehaltlich der in den Regeln vorgesehenen Berufungs- und Überprüfungsverfahren die nach diesen Regeln auferlegten Strafen und sonstigen Maßnahmen als endgültige Entscheidung jeder sich aus den Regeln ergebenden Angelegenheit akzeptiert und
(c) er in Anerkennung einer solchen Entscheidung kein ordentliches Gericht oder ein anderes Tribunal anruft..