4.1 (a) Durch die Teilnahme oder geplante Teilnahme an einer
Wettfahrt, die nach diesen Regeln durchgeführt wird, erklärt sich
jeder Teilnehmer und jeder Bootseigner damit einverstanden, diese Regeln
anzuerkennen.
(b) Eine unterstützende Person, die Unterstützung gibt oder ein Elternteil
oder eine Aufsichtsperson, die ihrem Kind erlauben, an einer Wettfahrt teilzunehmen,
ist damit einverstanden, diese Regeln anzuerkennen.
4.2 Jeder Teilnehmer und Bootseigner stimmt im Namen seiner unterstützenden
Personen zu, dass solche unterstützenden Personen an diese Regeln gebunden
sind.
4.3 Die Anerkennung der Regeln schließt
die Zustimmung ein
(a) sich diesen Regeln zu unterwerfen;
(b) die nach diesen Regeln auferlegten Strafen
und sonstigen Maßnahmen als endgültige Entscheidung jeder sich aus
diesen Regeln ergebenden Angelegenheit zu akzeptieren,
vorbehaltlich der in diesen Regeln vorgesehenen
Berufungs- und Überprüfungsverfahren;
(c) in Anerkennung jeder solchen Entscheidung kein, in den Regeln
nicht vorgesehenes, ordentliches Gericht oder anderes Tribunal anzurufen; und
(d) für jeden Teilnehmer und Bootseigner sicherzustellen, dass ihre unterstützenden
Personen sich der Regeln bewusst sind.
4.4 Der verantwortliche Schiffsführer jedes Bootes muss sicherstellen,
dass alle Mannschaftsmitglieder und der Bootseigner sich ihrer Verantwortlichkeiten
nach dieser Regel bewusst sind.
4.5 Diese Regel kann durch die Vorschrift des Nationalen Verbandes des Veranstaltungsortes
geändert werden.