Abschnitt B - Allgemeine Einschränkungen
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, muss ein Boot
(a) eine Berührung mit einem anderen Boot vermeiden,
(b) keine Berührung zwischen Booten verursachen, und
(c) keine Berührung zwischen enem Boot und einem Gegenstand, der vermieden
werden soll, verursachen
Ein Boot das Wegerecht hat oder innerhalb des Raums oder Bahnmarken-Raums segelt, auf den es Anspruch hat, braucht nichts tun, um eine Berührung zu vermeiden, bis klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält oder keinen Raum oder Bahnmarken-Raum gibt.