Abschnitt B - Allgemeine Einschränkungen
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, muss ein Boot eine Berührung mit einem anderen Boot vermeiden. Jedoch, ein Wegerecht-Boot oder ein Boot, das Anspruch auf Raum oder Bahnmarken-Raum hat,(a) braucht nichts tun, um eine Berührung zu vermeiden, bis klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält oder keinen Raum oder Bahnmarken-Raum gibt, und
(b) darf nicht nach dieser Regel bestraft werden, außer es erfolgt eine Berührung mit Schaden oder Verletzung.