23 Behinderung anderer Boote

23.1 Wenn es vernünftigerweise möglich ist, darf ein nicht in der Wettfahrt befindliches Boot ein in der Wettfahrt befindliches Boot nicht behindern.

23.2 Wenn es vernünftigerweise möglich ist, darf ein Boot ein anderes Boot nicht behindern, das eine Strafe ausführt, sich auf einem anderen Bahnschenkel befindet oder Regel 21.1 unterliegt. Diese Regel gilt jedoch nicht nach dem Startsignal, wenn das Boot seinen richtigen Kurs segelt.