22 Behinderung anderer Boote

22.1 Wenn es vernünftigerweise möglich ist, darf ein nicht in der Wettfahrt befindliches Boot ein in der Wettfahrt befindliches Boot nicht behindern.

22.2 Ein Boot darf seinen Kurs nicht zu dem einzigen Zweck ändern, ein anderes Boot zu behindern, das eine Strafdrehung ausführt oder sich auf einem anderen Bahnschenkel oder einer anderen Runde der Bahn befindet.