Abschnitt D - Weitere Regeln

Wenn Regel 21 oder 22 zwischen zwei Booten gilt, gelten die Regeln des Abschnitts A nicht.

21 Startfehler; Strafe ausführen; Rückwärts segeln

21.1 Ein Boot, das nach dem Startsignal auf die Vorstartseite der Startlinie oder eine ihrer Verlängerungen zusegelt, um zu starten oder um Regel 30.1 einzuhalten, muss sich von einem Boot freihalten, das dies nicht tut, bis sein Rumpf vollständig auf der Vorstartseite ist.

21.2 Ein Boot, das eine Strafe annimmt, muss sich von einem Boot freihalten, das dies nicht tut.

21.3 Ein Boot, das sich durch Backhalten eines Segels rückwärts oder seitwärts nach Luv durchs Wasser bewegt, muss sich von einem Boot freihalten, das dies nicht tut.