45 Aus dem Wasser nehmen; Festmachen; Ankern
Ein Boot muss bei seinem Vorbereitungssignal schwimmen und
die Festmacher los haben. Danach darf es außer zum Lenzen, zum Reffen
von Segeln oder zur Durchführung von Reparaturen nicht aus dem Wasser genommen
oder festgemacht werden.
Es darf ankern oder die Besatzung darf auf Grund stehen. Es muss den Anker wieder
an Bord nehmen, bevor es die Wettfahrt fortsetzt,
außer wenn es dazu nicht in der Lage ist.