45 Aus dem Wasser nehmen; Festmachen; Ankern

Ein Boot muss bei seinem Vorbereitungssignal schwimmen und die Festmacher los haben. Danach darf es außer zum Lenzen, zum Reffen von Segeln oder zur Durchführung von Reparaturen nicht aus dem Wasser genommen oder festgemacht werden.
Es darf ankern oder die Besatzung darf auf Grund stehen. Es muss den Anker wieder an Bord nehmen, bevor es die Wettfahrt fortsetzt, außer wenn es dazu nicht in der Lage ist.