44 Strafen zum Zeitpunkt des Vorfalls

44.1 ANNAHME EINER STRAFE

Ein Boot kann eine Zwei-Drehungen-Strafe ausführen, wenn es möglicherweise in der Wettfahrt gegen eine Regel des Teils 2 verstoßen hat, oder eine Ein-Drehung-Strafe, wenn es möglicherweise gegen Regel 31 verstoßen hat. Segelanweisungen können den Gebrauch der Wertungsstrafe oder andere Formen der Strafe festlegen. Jedoch

(a) wenn ein Boot beim selben Vorfall möglicherweise gegen eine Regel des Teils 2 und gegen Regel 31 verstoßen hat, muss es die Strafe für den Verstoß gegen Regel 31 nicht ausführen.
(b) wenn das Boot durch seinen Verstoß eine Verletzung oder ernsthaften Schaden verursacht hat oder einen deutlichen Vorteil in der Wettfahrt oder Wettfahrtserie erlangt hat, muss seine Strafe im Aufgeben der Wettfahrt bestehen.

44.2 EIN-DREHUNG- UND ZWEI-DREHUNGEN- STRAFEN

Ein Boot nimmt eine Ein-Drehung- oder Zwei-Drehungen-Strafe an, wenn es sich so bald wie möglich nach dem Vorfall von anderen Booten freisegelt und unverzüglich die geforderte Anzahl von Drehungen in der gleichen Richtung einschließlich einer Wende und einer Halse für jede Drehung ausführt. Wenn ein Boot die Strafe auf oder in der Nähe der Ziellinie ausführt, muss es vollständig auf die Bahnseite der Linie segeln, bevor es durchs Ziel geht.

44.3 WERTUNGSSTRAFE

(a) Ein Boot nimmt eine Wertungsstrafe an, wenn es bei der ersten zumutbaren Gelegenheit nach dem Vorfall eine gelbe Flagge setzt.

(b) Hat ein Boot eine Wertungsstrafe angenommen, muss es die gelbe Flagge gesetzt lassen, bis es durchs Ziel geht und die Aufmerksamkeit der Wettfahrtleitung an der Ziellinie darauf lenkt. Außerdem muss es zu diesem Zeitpunkt die Wettfahrtleitung informieren, welches andere Boot in den Vorfall verwickelt war. Ist das nicht durchführbar, muss es das bei der ersten zumutbaren Gelegenheit und innerhalb der Protestfrist tun.

(c) Die Wertung für ein Boot, das eine Wertungsstrafe annimmt besteht in der Punktzahl, die es ohne Wertungsstrafe erhalten hätte, erhöht um die Anzahl der in den Segelanweisungen festgelegten Plätze. Es darf jedoch nicht schlechter gewertet werden als DNF. Legen die Segelanweisungen die Anzahl der Plätze nicht fest, muss die Anzahl gleich der ganzen Zahl (ab 0,5 nach oben aufgerundet) sein, die 20% der Anzahl der gemeldeten Boote am nächsten kommt. Die Wertung der anderen Boote darf nicht verändert werden; deshalb können zwei Boote die gleiche Punktzahl erhalten.