Die Regeln von Teil 2 gelten für Boote, die im Wettfahrtgebiet oder in dessen Nähe segeln und an einer Wettfahrt teilnehmen wollen, daran teilnehmen oder teilgenommen haben. Ein nicht in einer Wettfahrt befindliches Boot darf jedoch, ausgenommen bei Verstoß gegen Regel 23.1, nicht für Verstöße gegen eine dieser Regeln bestraft werden. Begegnet ein nach diesen Regeln segelndes Boot einem Fahrzeug, das das nicht tut, muss es sich nach den Internationalen Vorschriften für die Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR- Kollisionsverhütungsregeln zur Verhütung von Unfällen auf See) oder behördlichen Wegerechtsvorschriften richten. Wenn die Segelanweisungen das festlegen, werden die Regeln von Teil 2 durch die Wegerechtvorschriften der KVR oder durch behördliche Wegerechtsvorschriften ersetzt.