49 Position der Besatzung; Relingsdurchzüge

49.1 Die Teilnehmer dürfen mit Ausnahme von Ausreitgurten und Versteifungen unter den Oberschenkeln keine anderen Vorrichtungen zur Verlagerung des Körpers nach außenbords verwenden.

49.2 Werden Relingsleinen durch die Klassenregeln oder andere Regeln gefordert, dürfen die Teilnehmer keinen Teil ihres Rumpfes außerhalb der Relingsleinen positionieren, außer zeitweilig, um eine notwendige Aufgabe auszuführen. Bei Booten, die mit einer oberen und unteren Relingsleine ausgerüstet sind, darf ein Besatzungsmitglied, das an Deck mit dem Gesicht nach außenbords und in Gürtelhöhe innenbords der unteren Relingsleine sitzt, sich mit dem Oberkörper außenbords der oberen Relingsleine befinden. Wenn die Klassenregeln oder andere Regeln keinen maximalen Durchhang spezifizieren, müssen die Relingsleinen straff gespannt sein. Wenn die Klassenregeln das Material oder den Mindestdurchmesser der Relingsleinen nicht festlegen, sollen diese den entsprechenden Festlegungen in den World Sailing Offshore Spezial Verordnungen entsprechen.

Anmerkung: Diese Verordnungen sind auf der World Sailing Website verfügbar.