50 Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer
50.1
(a) Teilnehmer dürfen keine Kleidung oder Ausrüstung zur Erhöhung
ihres Gewichtes tragen oder mitführen.
(b) Des Weiteren darf die Kleidung und Ausrüstung eines
Teilnehmers ohne Gurtgeschirr für die Mannschaft (Wie in den Equipment
Rules of Sailing definiert) und ohne die unterhalb des Knies getragene Bekleidung
(einschließlich Fußbekleidung) nicht mehr als 8 kg wiegen. Klassenregeln
oder die Ausschreibung können ein niedrigeres oder ein höheres Gewicht
bis zu 10 kg festlegen. Klassenregeln können Fußbekleidung und andere
unterhalb des Knies getragene Kleidung in dieses Gewicht einbeziehen. Ein Gurtgeschirr
für die Mannschaft muss schwimmfähig sein und darf nicht mehr als
2 kg wiegen, wobei die Klassenregeln ein höheres Gewicht bis zu 4 kg festlegen
können. Die Gewichte müssen wie in Anhang H
vorgeschrieben ermittelt werden.
(c) Ein Gurtgeschirr für die Mannschaft muss es dem Teilnehmer jederzeit
erlauben, sich leicht vom Trapez oder der Befestigung am Boot zu lösen.
50.2 Regel 50.1(b) und 50.1(c) gelten nicht bei Booten, die mit Relingsdurchzügen ausgerüstet sein müssen.