88 Veranstalter; Ausschreibung einer Wettfahrt; Benennung von Funktionsträgern

88.1 VERANSTALTER

Wettfahrten werden durch einen Veranstalter organisiert. Das kann sein:

(a) die ISAF;

(b) ein Nationaler Verband, der Mitglied der ISAF ist;

(c) ein Verein oder eine andere Organisation, die einem Nationalen Verband angeschlossen ist;

Zusatz DSV,ÖSV, Swiss Sailing
Die verantwortliche Durchführung von Regatten ist ordentlichen Mitgliedern des nationalen Verbandes vorbehalten.

(d) eine Klassenvereinigung, und zwar entweder mit Zustimmung eines Nationalen Verbandes oder zusammen mit einem angeschlossenen Verein;

(e) eine nicht angeschlossene Körperschaft gemeinsam mit einem angeschlossenen Verein, wobei die Körperschaft dem Verein gehört und von ihm kontrolliert wird. Der Nationale Verband des Vereins kann vorschreiben, dass seine Zustimmung für eine solche Veranstaltung erforderlich ist, oder

(f) eine nicht angeschlossene Körperschaft gemeinsam mit einem angeschlossenen Verein, wobei die Körperschaft dem Verein nicht gehört und nicht von ihm kontrolliert wird, wenn es von der ISAF und dem Nationalen Verband des Vereins gebilligt wird.

88.2 AUSSCHREIBUNG; BENENNUNG VON FUNKTIONSTRÄGERN

(a) Der Veranstalter veröffentlicht eine Ausschreibung, die Regel J1 entspricht. Die Ausschreibung kann geändert werden, vorausgesetzt es erfolgt darüber eine ausreichende Information.

(b) Der Veranstalter benennt eine Wettfahrtleitung und, wenn angemessen, ein Schiedsgericht und Bahnschiedsrichter. Die Wettfahrtleitung, eine Internationale Jury und Bahnschiedsrichter können jedoch, wie in den ISAF-Regulations vorgesehen, durch die ISAF ernannt werden.