88 Nationale Vorschriften

88.1 Für eine Veranstaltung gelten die Vorschriften des Nationalen Verbandes, dem der Veranstalter nach Regel 89.1 angehört. Wenn jedoch die Boote während der Wettfahrt die Gewässer von mehr als einem nationalen Verband passieren, müssen die Segelanweisungen alle anderen gültigen Vorschriften angeben und festlegen, wann diese gelten
88.2 Segelanweisungen können eine Vorschrift ändern. Ein Nationaler Verband kann jedoch Änderungen seiner Vorschriften durch eine Vorschrift für diese Regel einschränken, vorausgesetzt die ISAF genehmigt den Antrag, dies zu tun. Die eingeschränkten Vorschriften dürfen nicht durch Segelanweisungen geändert werden