88.1 Für eine Veranstaltung gelten die
Vorschriften des Nationalen Verbandes, dem der Veranstalter nach Regel 89.1
angehört. Wenn jedoch die Boote während der Wettfahrt die Gewässer
von mehr als einem nationalen Verband passieren, müssen die Segelanweisungen
alle anderen gültigen Vorschriften angeben und festlegen, wann diese gelten
88.2 Segelanweisungen können eine Vorschrift ändern.
Ein Nationaler Verband kann jedoch Änderungen seiner Vorschriften durch
eine Vorschrift für diese Regel einschränken, vorausgesetzt die ISAF
genehmigt den Antrag, dies zu tun. Die eingeschränkten Vorschriften dürfen
nicht durch Segelanweisungen geändert werden