92 Technisches Komitee

92.1 Ein Technisches Komitee ist ein Ausschuss mit mindestens einem Mitglied und wird vom Veranstalter oder vom Wettfahrtkomitee oder wie in den World Sailing Verordnungen beschrieben, benannt.

92.2 Das Technische Komitee muss Ausrüstungskontrollen und die Veranstaltungsvermessung durchführen, wie vom Veranstalter angewiesen und von den Regeln gefordert.