Siehe Regel 89.3
A 1 Anzahl der Wettfahrten
Die Anzahl der vorgesehenen Wettfahrten und die für die Gültigkeit einer Wettfahrtserie notwendige Anzahl müssen in den Segelanweisungen festgelegt sein.
A 2 Wertung einer Serie
Die Gesamtwertung eines Bootes ist die Summe seiner Ergebnisse der einzelnen Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung. (Die Segelanweisungen können verschiedene Möglichkeiten vorsehen, z.B. dass keine Wettfahrt gestrichen wird, dass zwei oder mehr Wertungen gestrichen werden oder dass eine bestimmte Anzahl von Wertungen gestrichen wird, fall eine bestimmte Anzahl von Wettfahrten gültig ist. Eine Wettfahrt ist gültig, wenn sie gewertet ist; siehe Regel 89.3(a).) Wenn ein Boot zwei oder mehr gleiche schlechteste Ergebnisse hat, so werden die gestrichen, die früher in der Serie ersegelt wurden. Das Boot mit der niedrigsten Gesamtwertung gewinnt, die anderen werden entsprechend platziert.
A 3 Startzeiten und Zieldurchgangsplätze
Die Zeit des Startsignals für ein Boot ist seine Startzeit und die Reihenfolge, in der die Boote durchs Ziel gehen, bestimmt ihre Zielplätze. Gilt jedoch ein Ausgleichssystem, legt die korrigierte Zeit eines Bootes seine Zielplatzierung fest.
A 4 Lowpoint- und Bonuspunktsystem
Die meisten Wettfahrtserien werden unter Verwendung des Low-Point- oder des Bonus-Punkt- Systems gewertet. Das Low-Point-System benutzt den Zielplatz eines Bootes für seine Wertung in der Wettfahrt. Das Bonus-Punkt-System bevorzugt die ersten sechs Zielplätze, weil es schwieriger ist, von Platz 4 auf Platz 3 vorzusegeln als z. B. vom 14 auf den 13 Platz. Das Low-Point-System gilt, wenn die Segelanweisungen kein anderes System festlegen; siehe Regel 89.3(a). Soll das Bonus-Punkt-System verwendet werden, muss in den Segelanweisungen festgelegt werden: "Es wird das Bonus-Punkt-System von Anhang A angewendet".
A 4.1 Jedes Boot, das startet und durchs Ziel geht und danach weder aufgibt, bestraft wird oder Wiedergutmachung bekommt, erhält folgende Punkte:
| Zieldurchgangsposition | Low-Point-system | Bonuspunkt-system |
| 1. Platz | 1 | 0 |
| 2. Platz | 2 | 3 |
| 3. Platz | 3 | 5,7 |
| 4. Platz | 3 | 8 |
| 5. Platz | 5 | 10 |
| 6. Platz | 6 | 11,7 |
| 7. Platz | 7 | 13 |
| jeder folgende Platz | je ein Punkt | je ein Punkt |
A 4.2 Ein Boot, das nicht gestartet ist, nicht durchs Ziel gegangen ist, nach Zieldurchgang aufgegeben hat oder disqualifiziert wurde, erhält Punkte für den Zielplatz, der um 1 größer ist als die Anzahl der für die Wettfahrtserie gemeldeten Boote. Ein nach Regel 30.2 oder Regel 44.3 bestraftes Boot erhält Punkte wie in Regel 44.3(c) vorgesehen.
A 5 Wertungen, die von der Wettfahrtleitung festgelegt werden
Ein Boot, das nicht gestartet ist, das Regel 30.2 oder 30.3 nicht befolgte, nicht durchs Ziel ging, das eine Strafe nach Regel 44.3 bekommt oder nach Zieldurchgang aufgibt, muss von der Wettfahrtleitung ohne Verhandlung entsprechend gewertet werden. Nur das Schiedsgericht kann andere Maßnahmen vornehmen, die die Wertung eines Bootes verschlechtern.
A 6 Änderungen von Plätzen und Wertungen anderer Boote
A 6.1 Wenn ein Boot disqualifiziert wird oder nach dem Zieldurchgang aufgegeben hat, rücken alle Boote mit einem schlechteren Zielplatz um einen Platz auf.
A 6.2 Entscheidet das Schiedsgericht, einem Boot durch Anpassung seiner Wertung Wiedergutmachung zu gewähren, so sind die Wertungen der anderen Boote nicht zu ändern, sofern nicht das Schiedsgericht anders entscheidet.
A 7 Gleichheit in der Wettfahrt
Gehen Boote gleichzeitig über die Ziellinie oder sind bei Gültigkeit eines Ausgleichs- oder Rennwertsystems die berechneten Zeiten gleich, sind die Punkte für den Platz, für den die Boote gleich waren, und die für den Platz (bzw. Plätze) unmittelbar danach zu addieren und gleichmäßig aufzuteilen. Boote, die für einen Preis wertungsgleich waren, müssen diesen teilen oder gleiche Preise erhalten.
A 8 Gleichheit in einer Wettfahrtserie
A 8.1 Besteht Punktgleichheit zwischen zwei oder mehr Booten in der Gesamtwertung einer Serie, sind die Wertungen dieser Boote der Reihe nach aufzulisten, beginnend bei der besten und endend bei der schlechtesten Wertung. Sobald es einen Unterschied gibt, ist die Gleichheit zugunsten des Bootes mit der besseren Wertung aufzulösen. Keine der gestrichenen Wertungen darf verwendet werden.
A 8.2 Bleibt auch dann noch Gleichheit zwischen zwei oder mehr Booten, entscheidet die Wertung in der letzten Wettfahrt über die Reihenfolge. Jede verbleibende Gleichheit wird durch die Wertung in der vorletzten Wettfahrt aufgelöst und so weiter, bis alle Gleichheiten aufgelöst sind. Bei dieser Auflösung sind auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.
A 9 Wertung einer Wettfahrtserie, die länger als eine Regatta ist
Bei einer Wettfahrtserie, die über einen längeren Zeitraum als eine Regatta durchgeführt wird, erhalten Boote, die ins Startgebiet gekommen sind, aber nicht gestartet oder nicht durchs Ziel gegangen sind, nach Zieldurchgang aufgegeben haben oder disqualifiziert wurden, die Punktzahl des Zielplatzes, der um 1 größer ist als die Anzahl der Boote, die ins Startgebiet gekommen sind. Boote, die nicht ins Startgebiet gekommen sind, erhalten die Punktzahl des Zielplatzes, der um 1 größer ist als die Anzahl der für die Serie gemeldeten Boote.
A 10 Leitfaden für Wiedergutmachung
Wenn das Schiedsgericht entscheidet, Wiedergutmachung durch Anpassung der Punktwertung eines Bootes zu gewähren, sollte es erwägen, ihm
(a) eine Punktzahl gleich dem Durchschnittswert – zum am nächsten liegenden Zehntel eines Punktes gerundet (ab 0,05 nach oben) – seiner Punkte in allen Wettfahrten der Wettfahrtserie mit Ausnahme der in Frage stehenden Wettfahrt,
(b) eine Punktzahl gleich dem Durchschnittswert – zum am nächsten liegenden Zehntel eines Punktes gerundet (ab 0,05 nach oben) – seiner Punkte in allen Wettfahrten vor der in Frage stehenden Wettfahrt, oder
(c) eine Punktzahl, die der Position des Bootes zum Zeitpunkt des Vorfalls
entspricht, für den Wiedergutmachung gewährt wird,
zuzuweisen.
A 11 Abkürzungen für Wertungen
Folgende Abkürzungen werden für die Aufzeichnung der beschriebenen Umstände vorgeschlagen:
DNC Nicht gestartet, nicht ins Startgebiet gekommen
DNS Nicht gestartet (aber nicht DNC oder OCS)
OCS Nicht gestartet. Auf der Bahnseite der Linie bei ihrem Startsignal und nicht gestartet oder 30.1 verletzt
ZFP 20%-Strafe nach Regel 30.2
BFD Nach Regel 30.3 disqualifiziert
SCP Wertungsstrafe nach Regel 44.3
DNF Nicht durchs Ziel gegangen
RAF Aufgegeben nach Zieldurchgang
DSQ Disqualifikation
DGM Disqualifikation nach Regel 69.1(b), 2 kann nicht gestrichen werde
DNE Disqualifikation(außer DGM) kann wegen Regel 89.3(b) nicht gestrichen werden
RDG Wiedergutmachung gewährt