Anhang B – Wettfahrtregeln für Segelsurfen

Windsurf-Flotten-Regatten (einschließlich Marathon) müssen nach den Wettfahrtregeln – Segeln mit den Änderungen dieses Anhangs gesegelt werden. Der Ausdruck „Boot“ an anderen Stellen der Wettfahrtregeln – Segeln bedeutet „Board“ oder „Boot“ entsprechend der Sachlage. Eine Marathon Wettfahrt ist eine Wettfahrt die mindestens eine Stunde dauern sollte. Beachte: Links zu Windsurfind Regeln für andere Formate und Wettbewerbe ann man auf der World Sailing Webseite finden.

Änderungen von Definitionen

Die Definitionen Bahnmarken-Raum und Schlag, Steuerbord oder Backbord sind geändert in:
Bahnmarken-Raum
Bahnmarken-Raum für ein Board ist Raum um seinen richtigen Kurs zum Runden oder Passieren der Bahnmarke zu segeln.

Schlag, Steuerbord oder Backbord
Ein Board ist auf dem Schlag, Steuerbord (Wind von Steuerbord) oder Backbord (Wind von Backbord), entsprechend der Hand des Teilnehmers, die näher am Mast ist, wenn der Teilnehmer in normaler Segel-Position mit beiden Händen am Gabelbaum segelt und die Arme nicht überkreuzt hat. Ein Board ist auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) wenn die rechte Hand des Teilnehmers näher am Mast wäre und auf einem Backbordschlag (Wind von Backbord), wenn die linke Hand des Teilnehmers näher am Mast wäre.

Die Definition Zone ist gestrichen.

Füge die folgenden Definitionen hinzu

Gekentert
Ein Board ist gekentert, wenn es nicht unter Kontrolle ist ,weil sein Segel oder der Körper des Teilnehmers im Wasser ist.

Runden oder Passieren
Ein Board ist dabei, eine Bahnmarke zu runden oder zu passieren, wenn sein richtiger Kurs ist, das Manöver zum Runden oder Passieren zu beginnen, bis es die Bahnmarke gerundet oder passiert hat.

B1 Änderungen von Regeln des Teils 1
[keine Änderungen]

B2 Änderungen von Regeln des Teils 2

13 Während des Wendens
Regel 13 ist geändert in:
Nachdem ein Board mit dem Bug durch den Wind gegangen ist, muss es sich von andern Boards freihalten, bis sich sein Segel gefüllt hat. Während dieser Zeit gelten die Regeln 10, 11 und 12 nicht. Wenn zwei Boards zur gleichen Zeit unter diese Regel fallen , muss sich das auf der Backbordseite des anderen oder das achteraus befindliche Board freihalten.

16.1 Kurs, Position oder Ausrüstung ändern
Regel 16.1 ist geändert ino:
Wenn ein Wegerecht Board den Kurs, die Position oder ihre Ausrüstung ändert mzuss es dem anderen Board Raum zum Freihalten geben.

17 Auf gleichem Schlag; richtiger Kurs
Regel 17 ist geändert in:
Wenn beim Ankündigungssignal der Kurs zur ersten Bahnmarke ungefähr neunzig Grad zum richtigen Wind liegt, darf ein in Lee überlappendes Board auf gleichem Schlag, in den letzten 30 Sekunden vor seinem Startsignal, nicht über seinen kürzesten Kurs zur ersten Bahnmarke segeln so lange die Überlappung besteht, und wenn das andere Board als Ergebnis ausweichen muss um eine Berührung zu vermeiden, es sei denn es segelt dadurch unmittelbar achteraus des anderen Boards.

18 Bahnmarken-Raum
Regel 18.1 Wenn Regel 18 gilt
Der erste Satz von Regel 18.1(a) ist geändert in:
Regel 18 gilt zwischen Boards, wenn sie eine Bahnmarke auf derselben Seite lassen müssen und mindestens eines von ihnen sie rundet oder passiert.

18.2 Giving Mark-Room
Regel 18.2(a) ist geändert in:
(a) Wenn das erste von zwei boards eine Bahnmarke rundet oder passiert,
(1) und wenn die Boards überlappen muss das außenliegende Board dem innenliegenden Board Bahnmarken-Raum geben.
(2) und wenn die Boards nicht überlappen muss das zu diesem Zeitpunkt klar achteraus liegende Board demanderen Board Bahnmarken-Raum geben.
Wenn ein Board nach dieser Regel verpflichtet ist, Bahnmarken-Raum zu geben, muss es dies so lange tun, wie diese Regel gilt, auch wenn später die Überlappung gelöst oder eine neue Überlappung entsteht.

Regel 18.2(b) ist geändert in:
(b) Regel 18.2(a) hört auf zu gelten, wenn das board mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum durch den Wind geht.

Regel 18.3 ist gestrichen.

18.4 Halsen oder Abfallen
Regel 18.4 ist geändert in:
Wenn ein innen überlappendes Wegerecht-Board an einer Bahnmarke halsen oder abfallen muss um seinen richtig Kurs zu segeln, darf es bis zum Halsen oder Abfallen nicht weiter an der Bahnmarke vorbei segeln als zum segeln ihres richtigen Kurses notwendig. Regel 18.4 gilt nicht an einer Tor-Bahnmarke..

22 Gekentert, auf Grund gelaufen, Hilfe leistend
Regel 22 ist geändert in:
22.1 Wenn möglich muss ein Board einem anderen Board ausweichen, das gekentert ist, oder nach einer Kenterung die Kontrolle noch nicht wieder erlangt hat, das auf Grund gelaufen ist, oder der versucht einer Person oder einem in Gefahr befindlichen Fahrzeug zu helfen.

22.2 Wenn möglich, darf ein gekentertes oder auf Grund gelaufenes Board nicht ein anderes Board behindern.

23 Behinderung anderer Boards; Segel aus dem Wasser
Füge neue Regel 23.3 hinzu:
23.3 In der letzten Minute vor seinem Startsignal muss das Segel eines Boards aus dem Wasser sein und sich in einer normalen Stellung befinden, außer das Board ist versehentlich gekentert.

B3 Änderungen von Regeln des Teils 3

26 Starten von Wettfahrten
Regel 26 ist geändert zu:
26.1 System 1
Wettfahrten müssen unter Verwendung der folgenden Signale gestartet werden. Die Zeiten sind von den optischen Signalen zu nehmen. Das Ausbleiben eines Schallsignals ist nicht zu beachten.

Minuten vor Startsignal Optisches Signal Schallsignal
Bedeutung
5*
Klassenflagge
Eins
Ankündigungssignal
4
P, I, U oder schwarze Flagge
Eins
Vorbereitungsignal
1
Vorbereitungssignal entfernen,
Ein langes
Eine Minute
0
Klassenflagge entfernen, 1 Schallsignal
Eins
Startsignal

* oder wie in den Segelanweisungen beschrieben
Das Ankündigungssignal für jede folgende Klasse ist mit oder nach dem Startsignal der vorangehenden Klasse zu geben.

26.2 System 2
Wettfahrten müssen unter Verwendung der folgenden Signale gestartet werden.
Die Zeitgebung erfolgt durch die optischen Signale. Das Ausbleiben eines Schallsignals ist nicht zu beachten.

Minuten vor dem Startsignal

Optisches Signal

Schallsignal

Bedeutung

3

Klassenflagge oder Achtungssignal

 

heat Nummer

2

Rote Flagge; Ankündigungssignal entfernt

Eins

Ankündigungssignal

1

Gelbe Flagge; Rote Flagge entfernt

Eins

Vorbereitungssignal

1/2

Gelbe Flagge entfernt

 

30 Sekunden

0

Grüne Flagge

Eins

Startsignal

26.3 System 3 (für Beach-Start)
(a) Wenn die Startlinie auf dem Strand, oder so nahe am Strand liegt, dass der Teilnehmer im Wasser stehen muss um zu starten, ist der Start ein Beach-Start.

(b) Die Startpositionen müssen nummeriert sein, mit Station 1 als die am weitesten in Luv liegende Station. Falls in den Segelanweisungen kein anderes System beschrieben ist, muss die Startposition eines Boards folgendermaßen bestimmt werden

(1) für die erste Wettfahrt oder Runde in der Veranstaltung durch eine Auslosung

(2) für jede folgende Wettfahrt oder Runde durch den Platz in der vorhergehenden Wettfahrt oder heat(der erste Platz auf Station 1, der zweite Platz auf Station 2, und so weiter).

(c) Nachdem die Boards aufgerufen wurden, ihre Position zu besetzen muss das Wettfahrtkomitee das Vorbereitungssignal durch Zeigen einer roten Flagge mit einem Schallsignal geben. Das Startsignal muss irgendwann nach dem Vorbereitungssignal durch Entfernen der roten Flagge mit einem Schallsignal gegeben werden.

(d) Nach dem Startsignal muss jedes Board den kürzesten Weg von der Startposition zum Wasser und dann zu seiner Segelposition nehmen ohne andere Boards zu behindern. Die Regeln von Teil 2 gelten, wenn der Teilnehmer beide Füße auf dem Board hat .

30 Startstrafen
Regel 30.2 ist gestrichen

31 Berührung einer Bahnmarke
Regel 31 ist geändert zu:
Ein Board darf eine Bahnmarke berühren, sich aber nicht an ihr festhalten.

B4 Änderungen von Regeln des Teils 4
42 Vortrieb

Regel 42 ist geändert zu:
Ein Board darf Vortrieb nur durch die Einwirkung des Windes auf das Segel, die Einwirkung des Wassers auf das Board sowie durch Handlungen des Teilnehmers, ohne fremde Hilfe, erhalten. Jedoch darf kein wesentlicher Vortrieb durch Paddeln, Schwimmen oder Laufen erzeugt werden.

44 Strafen zum Zeitpunkt eines Vorfalls
Regel 44 ist geändert zu:
44.1 Annahme einer Strafe
Ein Board kann eine 360°-Drehung Strafe annehmen, wenn es möglicherweise gegen eine oder mehrere Regeln von Teil 2 in einem Vorfall in einer Wettfahrt verstoßen haben könnte. Die Segelanweisungen können den Gebrauch anderer Strafen festlegen. Wenn jedoch das Board bei seinem Regelverstoß eine Verletzung oder ernsthaften Schaden verursacht hat oder trotz Annahme einer Strafe einen deutlichen Vorteil in einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie erhalten hat, muss seine Strafe die Aufgabe der Wettfahrt sein.

44.2 360°-Drehungsstrafe
Nachdem sich ein Board so bald wie möglich nach dem Vorfall von anderen Boards freigesegelt hat, nimmt es eine 360° Drehungsstrafe an, indem es unverzüglich die geforderte 360° Drehungsstrafe mit dem Board im Wasser und ohne Erfordernis für eine Wende oder Halse durchführt. Wenn ein Board die Strafe auf oder in der Nähe der Ziellinie ausführt, muss es vollständig auf die Bahnseite der Linie segeln, bevor es durchs Ziel geht.

50 Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer
Regel 50.1(a) ist geändert zu:
(a) Teilnehmer dürfen keine Kleidung oder Ausrüstung zur Erhöhung ihres Gewichtes tragen. Ein Teilnehmer darf jedoch einen Trinkbehälter mit sich führen, der ein Fassungsvermögen von mindestens einem Liter hat und gefüllt nicht mehr als 1,5 Kilogramm wiegt.

Regeln von Teil 4, die gestrichen sind
Die Regeln 45, 48.2, 49, 50.1(c), 50.2, 51, 52, 54, 55 und 56.1 sind gestrichen.

B5 Änderungen von Regeln des Teils 5

60 Proteste
60.2 Absicht zu Protestieren
Regel 60.2(a)(1) ist geändert in:
(a) Betrifft der Protest einen Vorfall im Wettfahrtgebiet, in den das Board verwickelt war oder den es gesehen hat:
(1) muss es „Protest!“ rufen. Es muss ebenfalls so bald wie möglich nach seinem Zieldurchgang oder seiner Aufgabe das Wettfahrtkomitee über seine Absicht zu protestieren informieren.

60.3 Einreichen eines Protestes
Ergänze in Regel 60.3(a):
Diese Regel gilt nicht in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert.

60.4 Protest Gültigkeit
In Regel 60.4(a), streiche ‘oder nicht sah’.

61 Wiedergutmachung
61.4 Wiedergutmachungsentscheidung
In Regel 61.4(b)(2) und 61.4(b)(3), ändere ‘ Verletzung oder physischer Schaden’ zu‘ Verletzung oder physischer Schaden oder Kentern’.

63 Durchführung von Anhörungen
63.4 Durchführung der Anhörung
Ergänze zu Regel 63.4:
Jedoch in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung nicht schriftlich erfolgen. Sie müssen mündlich an ein Mitglied des Protestkomitees sobald wie möglich nach der Wettfahrt gestellt werden. Das Protestkomitee kann Beweise in jeglicher ihr angemessenen Weise aufnehmen und ihre Entscheidung mündlich verkünden.

63.5 Entscheidungen
Regel 63.5(d) ist geändert in:
(d) Hat das Protestkomitee Zweifel an der Angelegenheit bezüglich der Vermessung eines Bords, an der Bedeutung einer Klassenregel oder dem Schaden an einem Bord, muss es seine Fragen zusammen mit den entsprechenden Sachverhalten einer für die Interpretation der Regel zuständigen Stelle unterbreiten. Das Protestkomitee ist bei seiner Entscheidung an die Antwort der zuständigen Stelle gebunden.

63.6 Benachrichtigung der Parteien und Anderer
Ergänze zu Regel 63.6(b):
Diese Regel gilt nicht in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen.

70 Berufungen und Anträge an den Nationalen Verband
Regel 70.3(b) ist geändert in:
(b) bei denen es wichtig ist, die Ergebnisse einer Wettfahrt ohne Verzug festzulegen, weil davon die Qualifizierung eines Bootes für eine folgende Veranstaltung abhängt (wobei ein Nationaler Verband vorschreiben kann, dass seine Einwilligung für ein solches Verfahren erforderlich ist);

Füge neue Regel 70.3(e) hinzu:
(e) die in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen, getroffen wurden.

B6 Änderungen von Regeln des Teils 6

78 Übereinstimmung mit den Klassenregeln; Bescheinigungen
Ergänze zu Regel 78.1:
Wenn von World Sailing vorgeschrieben, gilt eine nummerierte und mit Datum versehene Bauteilkennzeichnung auf Brett und zugehörigem Schwert, Finne und Rigg als Vermessungsbescheinigung.

B7 Änderungen von Regeln des Teils 7

90 Wettfahrtkomitee; Segelanweisungen; Wertung
Der letzte Satz von Regel 90.2(c) ist geändert zu:
Mündliche Anweisungen dürfen nur gegeben werden, wenn das Verfahren dazu in den Segelanweisungen festgelegt ist.

B8 Änderungen von Anhang A

A1 Anzahl der Wettfahrten; Gesamtwertung
Regel A1 ist geändert in:
Die Anzahl der vorgesehenen Wettfahrten und die für die Gültigkeit einer Wettfahrtserie notwendige Anzahl abgeschlossener Wettfahrten müssen in der Ausschreibung oder den Segelanweisungen festgelegt sein. Wenn eine Veranstaltung mehr als eine Disziplin oder Format einschließt, müssen die Ausschreibung oder Segelanweisungen festlegen, wie die Gesamtwertung zu berechnen ist.

A2.1 Wertung einer Serie
Regel A2.1 ist geändert in:
Die Gesamtwertung eines Boards, gemäß Regel 90.3(b), ist die Summe seiner Wertungen der einzelnen Wettfahrten, ausgenommen

(a) seine schlechteste Wertung, wenn zwischen 5 oder 11 Wettfahrten abgeschlossen sind, oder

(b) seine zwei schlechtesten Wertungen, wenn 12 oder mehr Wettfahrten abgeschlossen sind.

(Die Ausschreibung oder Segelanweisungen können eine abweichende Regelung vorsehen, Eine Wettfahrt ist abgeschlossen, wenn sie gewertet ist; siehe Regel 90.3(a).) Wenn ein Board zwei oder mehr gleiche schlechteste Ergebnisse hat, so werden die gestrichen, die früher in der Serie gesegelt wurden. Das Board mit der niedrigsten Gesamtwertung gewinnt, die anderen werden entsprechend platziert.

A5 Wertungen, die vom Wettfahrtkomitee festgelegt werden
Ergänze neue Regel A5.4:
A5.4 In einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen, getroffen wurden, muss ein Board,das nicht die Bahn abgesegelt hat oder, aufgegeben hat oder disqualifiziert wurde, muss Punkte erhalten, die der Anzahl der Boards entspricht, die in dieser Wettfahrt segeln durften.

A8 Gleichstand in einer Serie
Regel A8 ist geändert in:
A8.1 Besteht Gleichstand zwischen zwei oder mehr Boards in der Gesamtwertung einer Serie, sind sie entsprechend dem besten gestrichenen Wettfahrtergebnis zu werten.

A8.2 Bleibt auch dann noch Gleichstand zwischen zwei oder mehr Boards, sind die Wertungen dieser Boards einschließlich der gestrichenen Wertungen der Reihe nach aufzulisten, beginnend bei der besten und endend bei der schlechtesten Wertung. Sobald es einen Unterschied gibt, ist der Gleichstand zugunsten des Boards mit der besseren Wertung aufzulösen. Bei dieser Auflösung sind alle, auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.

A8.3 Bleibt auch dann noch Gleichstand zwischen zwei oder mehr Boards, entscheidet die Wertung in der letzten Wettfahrt über die Reihenfolge. Jeder verbleibende Gleichstand wird durch die Wertung in der vorletzten Wettfahrt aufgelöst und so weiter, bis alle Gleichstände aufgelöst sind. Bei dieser Auflösung sind alle, auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.

B9 Änderungen von Anhang G
G1 World Sailing Surfklassen

G1.3 Positionierung
Regel G1.3(a) ist geände
rt in:
(a) Das Klassenzeichen muss auf beiden Seiten des Segels je einmal in dem Bereich oberhalb einer gedachten Linie angebracht werden, die bei einem Drittel der Entfernung vom Kopf zum Gabelbaum rechtwinklig zum Vorliek verläuft. Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern müssen sich im mittleren Drittel dieses Teils des Segels oberhalb des Gabelbaumes befinden, von jeder Werbung klar abgesetzt. Sie müssen schwarz sein und Rücken an Rücken auf einem undurchsichtigen weißen Hintergrund angebracht sein. Der Hintergrund muss mindestens 30 mm über die Ziffern hinausreichen. Zwischen Nationalitätsbuchstaben und Segelnummer müssen sich ein „–“ befinden und die Abstände zwischen einzelnen Zeichen muss angemessene Lesbarkeit gewährleisten.