Anhang B – Wettfahrtregeln für Segelsurfen
Segelsurf-Regatten müssen nach den Wettfahrtregeln Segeln mit den aus diesem Anhang ersichtlichen Änderungen gesurft werden. Der Ausdruck „Boot“ an anderen Stellen der Wettfahrtregeln bedeutet „Segelsurfer“ oder „Boot“ entsprechend der Sachlage. Eine Segelsurf-Veranstaltung kann eine oder mehrere der folgenden Disziplinen oder ihrer Formate umschließen:
| Disziplin | Formate (Arten) |
| Wettsegeln | Bahnwettfahrt; Slalom; Marathon |
| Ausdruck | Wave performance; freestyle |
| Speed |
In einem Expression-Wettbewerb wird die Leistung eines Segelsurfers mehr in Bezug auf Geschicklichkeit und Vielfalt als auf Geschwindigkeit beurteilt und wird unter Verwendung von Ausscheidungsserien veranstaltet. Abhängig von den Wellenbedingungen am Veranstaltungsort findet entweder Wave Performance oder ein Freestyle-Wettbewerb statt. Beim Speed-Wettbewerb besteht eine Runde aus einer oder mehreren Speed-Wettfahrten, in denen die Surfer beim Segeln der Bahn in Intervallen miteinander abwechseln. Im Racing ist eine Marathon-Wettfahrt eine auf eine längere Zeit als eine Stunde angesetzte Wettfahrt.
Im Racing oder im Expressions-Wettbewerb bedeutet ‘Heat‘ ein Ausscheidungs-Wettkampf, eine Runde, bestehend aus einem oder mehreren Heats und eine Ausscheidungsserie bestehend aus einer oder mehr Runden.
B1 Definitionen
B1.1 Es gelten die folgenden zusätzlichen Definitionen:
Dabei sein zu runden oder zu passieren Ein Segelsurfer ist dabei eine Bahnmarke zu runden oder zu passieren, wenn es sein richtiger Kurs ist, das Manöver zum Runden oder Passieren zu beginnen.
Beach-Start Ist die Startlinie am Strand oder so nahe am Strand, dass der Teilnehmer zum Starten im Wasser stehen muss, dann ist der Start ein Beach-Start.
Gekentert: Ein Segelsurfer gilt als gekentert, wenn sein Segel oder der Körper des Teilnehmers im Wasser ist.
B.12 Die folgenden Definitionen gelten nur bei einem Ausdruckswettbewerb:
einlaufend und auslaufend Ein Segelsurfer, der in die gleiche Richtung segelt, in der die Brandung läuft, ist einlaufend. Ein Segelsurfer, der in die entgegengesetzte Richtung der Brandung segelt, ist auslaufend.
Springen Ein Segelsurfer gilt als springend, wenn es am Kamm einer Welle abhebt, während er auslaufend ist.
Überholen Ein Segelsurfer gilt als überholend von dem Zeitpunkt an, wo er eine Überlappung von klar achteraus herstellt, bis zu dem Zeitpunkt, wo er klar voraus des überholten Segelsurfers ist.
Besitz/Anrecht Der erste Segelsurfer, der an der Vorderseite einer Welle zur Küste zu segelt, hat das Anrecht auf (ist im Besitz) diese/r Welle. Ist es nicht möglich festzustellen, welcher Segelsurfer der erste ist, dann hat der luvwärtige Segelsurfer Anrecht an (ist im Besitz) der Welle.
Aufrichten Ein Segelsurfer ist im Aufrichten befindlich von dem Zeitpunkt an, wo er sein Segel oder - beim Wasserstart - der Körper des Teilnehmers aus dem Wasser heraus ist, bis er ausreichend Fahrt macht, um manövrierfähig zu sein.
Surfend Ein Segelsurfer ist surfend, wenn es an oder unmittelbar in der Vorderseite einer Welle ist, während er einlaufend ist.
Wechsel Ein Segelsurfer, der den Bug wechselt oder abhebt, während er einlaufend ist, oder einer, der nicht surfend, springend, gekentert oder aufrichtend ist, befindet sich im Wechsel.
B2 Regeln für alle Wettbewerbe
Regel B2 gilt für alle Wettbewerbe
B2.1 Änderungen der Regeln von Teil 4
B2.2 Meldung und Qualifikation
Zur Regel 78.1 ist hinzuzufügen: ‘Wenn es von der ISAF vorgeschrieben ist, gilt eine am Surfer und seinem Schwert, an der Finne sowie am Rigg angebrachte, nummerierte und datierte Markierung als Vermessungsnachweis.’
B2.3 Organisation einer Veranstaltung
B2.4 Kennzeichnung auf Segeln
B2.5 Berühren einer Bahnmarke
Regel 31 ist geändert in ‘Ein Segelsurfer darf eine Bahnmarke berühren,
darf sich aber nicht daran festhalten.’
B2.6 Gestrichene Regeln
Die Regeln 17, 18.3, 43.2, 44.3, 45, 47.2, 48, 49, 50, 51, 52, 54, 61.1(a)(2),
67, J2.2(28), J2.2(29) und J2.2(33) sind gestrichen.
B3 Regeln für Racing Wettbewerbe
Regel B3 gilt für Racing-Wettbewerbe. Regel B2 gilt ebenfalls.
B3.1 Änderung zu den Regeln von Teil 2, Abschnitt C
(a) Der erste Satz von Regel 18.1 ist geändert in ‘Regel 18 gilt
zwischen Segelsurfern wenn sie eine Bahnmarke auf der selben Seite lassen müssen
und mindestens einer von ihnen dabei ist sie zu runden oder zu passieren.’
(b) Regel 18.2(b) ist geändert in
‘Überlappen Segelsurfer, wenn der Erste von ihnen dabei ist die Bahnmarke
zu runden oder zu passieren, muss das zu diesem Zeitpunkt außen liegende
Surfbrett dem innen liegenden Surfbrett danach Bahnmarken-Raum geben. Wenn ein
Segelsurfer klar voraus ist, wenn er dabei ist die Bahnmarke zu runden oder
zu passieren, muss das zu diesem Zeitpunkt klar achteraus liegende Surfbrett
ihm danach Bahnmarken-Raum geben.’
(c) Regel 18.2(c) ist geändert in
‘Wenn ein Segelsurfer durch Regel 18.2(b) verpflichtet ist, Bahnmarken-Raum
zu geben, muss er dies weiterhin tun, auch wenn später die Überlappung
aufgehoben oder eine neue Überlappung hergestellt wurde. Wenn jedoch der
Segelsurfer mit Anrecht auf Bahnmarken-Raum durch den Wind geht, hört Regel
18.2(b) auf zu gelten.’
(d) Regel 18.4 ist geändert in
‘Wenn ein innen überlappender Segelsurfer mit Wegerecht an einer
Bahnmarke halsen oder abfallen muss um seinen richtigen Kurs zu segeln, darf
er bis zum Halsen oder Abfallen nicht weiter von der Bahnmarke wegfahren als
dies zum Fahren des richtigen Kurses notwendig ist. Regel 18.4 gilt nicht an
einer Tor-Bahnmarke.’
B3.2 Änderungen von anderen Regeln von Teil 2
(a) Im Vorwort zu Teil 2 ist ‘Regel 23.1’ geändert in ‘Regel
23.1 und 23.3’.
(b) Füge eine neue Regel 16.3 hinzu:
‘In Slalom-Wettfahrten darf ein Segelsurfer mit Wegerecht während
der letzten 30 Sekunden vor dem Startsignal seinen Kurs nicht so ändern,
dass dadurch ein anderer Segelsurfer unmittelbar Ausweichmaßnahmen ergreifen
muss um eine Berührung zu vermeiden.’
(c) Regel 22 wird Regel 22.1 und ihr letzter Satz wird gestrichen. Eine neue
Regel 21.2 ist hinzuzufügen: ‘Ein gekenterter Segelsurfer darf keine
Handlung vornehmen, die einen anderen Segelsurfer behindert.’
(d) Regel 23.1 ist geändert in
‘Wenn vernünftigerweise möglich, darf ein nicht in der Wettfahrt
befindlicher Segelsurfer einen in der Wettfahrt befindlichen Segelsurfer nicht
behindern. Nach dem Zieldurchgang muss ein Segelsurfer sofort die Ziellinie
und die Bahnmarken frei machen und sich von in der Wettfahrt befindlichen Segelsurfern
fernhalten.’
(e) Eine neue Regel 23.3 ist hinzuzufügen:
‘Ein Segelsurfer darf in einem in den Segelanweisungen definierten Bahngebiet,
wenn dort Wettfahrten stattfinden, nur in seiner eigenen Wettfahrt segeln.’
(f) Eine neue Regel 24 ist hinzuzufügen:
24 Segel beim Start nicht im Wasser
Bei der Annäherung an die Startlinie, um zu starten, muss das Segel eines
Segelsurfers aus dem Wasser sein und sich in einer normalen Stellung befinden,
sofern der Segelsurfer nicht unabsichtlich gekentert ist.’
B3.3 Der Start von Wettfahrten
Die Segelanweisungen müssen eins dieser Startsysteme festlegen.
(a) SYSTEM 1
Siehe Regel 26. das Starten von Wettfahrten.
(b) SYSTEM 2
Die Wettfahrten werden unter Verwendung der folgenden Signale gestartet. Die
Zeitgebung erfolgt durch die optischen Signale. Das Ausbleiben eines Schallsignals
hat keine Folgen.
| Signal |
Flagge und Schallsignal |
Minuten vor dem Startsignal |
| Achtung |
Klassenflagge oder Heatnummer |
3 |
| Ankündigung |
Rote Flagge; Achtungssignal gestrichen; 1 Schallsignal |
2 |
| Vorbereitung |
Gelbe Flagge; Rote Flagge gestrichen;1 Schallsignal |
1 |
| Gelbe Flagge gestrichen |
˝ |
|
| Start |
Grüne Flagge; 1 Schallsignal |
0 |
(c) SYSTEM 3 (FÜR BEACH STARTS)
(1) Jeder Segelsurfer muss vor seinem Start in einem Heat oder einer Klasse
eine Nummer für seinen Platz an der Startlinie ziehen. Die Plätze
sind so nummeriert, dass der Platz Nr. 1 der am weitesten in Luv liegende
Platz ist.
(2) Nachdem die Segelsurfer aufgefordert wurden, ihre Plätze einzunehmen,
gibt die Wettfahrtleitung das Vorbereitungssignal durch Setzen einer roten
Flagge mit 1 Schallsignal. Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Vorbereitungssignal
wird das Startsignal durch Streichen der roten Flagge mit 1 Schallsignal gegeben.
(3) Nach dem Startsignal muss jeder Segelsurfer den kürzesten Weg von
seinem Startplatz zu seiner Windsurfing Position im Wasser nehmen (wobei beide
Füße des Teilnehmers auf dem Surfbrett sein müssen).
B3.4 Weitere Regeln für die Durchführung
einer Wettfahrt
Eine neue Regel 29.3 ist hinzuzufügen:
29.3 Rückruf bei einer Slalomwettfahrt
(a) Wenn sich beim Startsignal eines Segelsurfers für eine Slalomwettfahrt
oder einen Heat irgendein Teil seines Brettes, seiner Person oder Ausrüstung
auf der Bahnseite der Startlinie befindet, gibt die Wettfahrtleitung einen
allgemeinen Rückruf.
(b) Handelt die Wettfahrtleitung nach Regel 29.3(a) und der Segelsurfer ist
erkannt worden, dann wird es ohne Verhandlung disqualifiziert, auch wenn die
Wettfahrt oder der Heat verschoben oder abgebrochen wird. Die Wettfahrtleitung
muss ihm seine Segelnummer zurufen oder sie anzeigen, und er muss das Bahngebiet
unverzüglich verlassen. Wird die Wettfahrt erneut gestartet oder gesurft,
darf er daran nicht teilnehmen.
(c) Wenn eine Slalomwettfahrt oder ein Heat vollendet wurde aber später
durch das Schiedsgericht abgebrochen wurde und die Wettfahrt oder der Heat
erneut gesegelt wird, darf ein nach 29.3(b) disqualifizierter Segelsurfer
daran teilnehmen.
B4 Regeln für Ausdrucks-Wettbewerbe
B4.1 Wegerechtregeln
Diese Regeln ersetzen alle Regeln des Teils 2.
B4.2 Starten und Beenden von Heats
Heats müssen unter Verwendung der folgenden Signale gestartet und beendet werden:
Jede Flagge muss gestrichen werden, wenn die nächste Flagge gesetzt wird.
|
Signal |
Flagge und Schallsignal |
Minuten vor dem Startsignal |
|
Achtung |
Heat Nummer |
3 |
|
Ankündigung |
Rote Flagge, 1 Schallsignal |
2 |
|
Vorbereitung |
Gelbe Flagge, 1 Schallsignal |
1 |
|
Start |
Grüne Flagge, 1 Schallsignal |
0 |
|
Signal |
Flagge und Schallsignal |
Minuten vor dem Beendigungssignal |
|
Ankündigung der Beendigung |
Grüne Flagge gestrichen, 1 Schallsignal |
1 |
|
Beendigung |
Rote Flagge, 1 Schallsignal |
0 |
B4.3 Registrierung von Segeln; Bahngebiet; Dauer eines Heats
(a) Spätestens beim Startsignal für den Heat, zwei Heats vor ihrem
Heat müssen die Segelsurfer die Farben und andere Besonderheiten ihrer
Segel oder ihre Identitätskennzeichen entsprechend einer anderen, in den
Segelanweisungen festgelegten Methode bei der Wettfahrtleitung registrieren
lassen.
(b) Spätestens 10 Minuten vor dem Startsignal für den ersten Heat
muss das Bahngebiet in den Segelanweisungen definiert und an der offiziellen
Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt werden. Ein Segelsurfer wird
nur gewertet, solange er im Bahngebiet segelt.
(c) Jede Änderung in der Dauer eines Heats muss spätestens 15 Minuten
vor dem Startsignal für den ersten Heat in der nächsten Runde von
der Wettfahrtleitung angekündigt werden.
B4.4 Hilfe von außen
Regel 41 wird Regel 41.1. Eine neue Regel 41.2 ist hinzuzufügen:B5 Ausscheidungsserien für Slalomwettfahrten und Expressionwettbewerbe
Regel B5 gilt, wenn eine Ausscheidungsserie, in denen die Segelsurfer in Heats teilnehmen, veranstaltet wird.
B5.1 Verfahren bei Ausscheidungsserien
(a) Der Wettbewerb muss in Form einer oder mehrerer Ausscheidungsserien stattfinden. Jede von ihnen muss entweder aus maximal vier Runden in einer einzelnen Ausscheidungsserie bestehen, in der nur eine Anzahl der am besten gewerteten Teilnehmer weiterkommt, oder aus maximal zehn Runden in einer doppelten Ausscheidungsserie, in der die Surfer mehr als eine Gelegenheit haben, weiterzukommen.
(b) Die Segelsurfer müssen einer gegen den anderen in Paaren segeln oder in Gruppen, die durch die Ausscheidungstabelle bestimmt sind. Die gewählte Form des Wettbewerbs darf nicht geändert werden, solange eine Runde nicht komplett ist.
B5.2 Setzlisten und Ranglisten
(a) Wird eine Setz- oder Rangliste verwendet, um die Heats der ersten Runde aufzustellen, müssen die Plätze 1 – 8 (vier Heats) oder 1 – 16 (8 Heats) gleichmäßig unter den Heats verteilt werden.
(b) Für eventuelle aufeinander folgende Ausscheidungs-serien müssen die Segelsurfer basierend auf Ergebnissen der voran-gegangenen Ausschei-dungsserien den neuen Heats zugeteilt werden.
(c) Die Entscheidungen des Veranstalters bezüglich der gesetzten Plätze sind endgültig und können nicht Begründung für einen Antrag auf Wiedergutmachung sein.
B5.3 Zeitplan der Heats
Der Zeitplan der Heats muss an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen spätestens 30 Minuten vor dem Startsignal für den ersten Heat ausgehängt werden.
B5.4 Weiterkommen und Ausscheiden
B5.5 Die Finalwettfahrten
B6 Regeln für Speed-Wettbewerbe
B6.1 Allgemeine Regeln
Alle Regeln von Teil 2 werden durch die zutreffenden Teile der vorliegenden Regel ersetzt.
(a) BEACH- UND WASSERSTARTSEin Segelsurfer darf auf der Bahn oder im Startgebiet nicht vom Strand oder aus dem Wasser starten, ausgenommen, er segelt aus der Bahn, um startenden oder in der Wettfahrt befindlichen Segelsurfern auszuweichen.
(b) VERLASSEN DES BAHNGEBIETS
Ein das Bahngebiet verlassender Segelsurfer muss sich von Segelsurfern, die sich in der Wettfahrt befinden, freihalten.
(c) BAHNKONTROLLE
Zeigt die Wettfahrtleitung mit einer orangefarbenen Flagge auf einen Segelsurfer, muss er sofort das Bahngebiet verlassen.
(d) RÜCKKEHR INS STARTGEBIETEin Segelsurfer, das ins Startgebiet zurückkehrt, muss sich von der Bahn freihalten.
(e) WETTFAHRT; RUNDE
Die maximale Anzahl von Wettfahrten, die jeder Segelsurfer in einer Runde machen muss, wird von der Wettfahrtleitung spätestens 15 Minuten vor dem Startsignal für die erste Runde bekannt gegeben.
(f) DAUER EINER RUNDE
Die Dauer einer Runde muss von der Wettfahrtleitung spätestens 15 Minuten vor dem Startsignal für die nächste Runde bekannt gegeben werden.
(g) BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFSTELLUNG EINES REKORDS
Die Mindestdistanz für einen Weltrekord beträgt 500 m. Andere Rekorde können über kürzere Distanzen aufgestellt werden. Die Bahn muss durch Pfosten und Durchgangslinien an Land oder durch Bojen auf dem Wasser definiert sein. Die Durchgangslinien dürfen nicht konvergieren..
B6.2 DAS STARTSYSTEM FÜR SPEEDWETTBEWERBE
Die Runden müssen unter Verwendung folgender Signale gestartet und beendet werden. Jede Flagge muss gestrichen werden, wenn die nächste Flagge gesetzt wird.
(a) STARTEN EINER RUNDE|
Signal |
Flagge |
Bedeutung |
|
Bereitsein |
Rote Flagge |
Bahn geschlossen |
|
Bahn geschlossen |
AP und rote Flagge |
Bahn geschlossen; wird in Kürze geöffnet |
|
Vorbereitung |
Gelbe Flagge |
Bahn wird in fünf Minuten geöffnet |
|
Start |
Grüne Flagge |
Bahn ist offen |
|
Signal |
Flagge |
Bedeutung |
|
Beendigungsankündigung |
Grüne und gelbe Flagge |
Bahn wird in 5 Minuten geschlossen |
|
Verlängerung |
Grüne Flagge und L |
Das Heat wird um 15 Minuten verlängert |
|
Heat beendet |
Rote Flagge und L |
Ein neues Heat wird in Kürze gestartet |
B6.3 Strafen
B6.4 Beglaubigung
B7 Proteste, Anträge, Verhandlungen und Berufungen
B7.1
Die ersten drei Sätze von Regel 61.1(a) sind ersetzt durch
‘Eine Segelsurfer, der protestieren will, muss den anderen Segelsurfer
bei erster zumutbarer Gelegenheit darüber informieren. Wenn der Protest
einen Vorfall im Wettfahrtgebiet betrifft, in den er verwickelt war oder ihn
gesehen hat, muss er "Protest" rufen. Er muss die Wettfahrtleitung
unmittelbar nach dem Zieldurchgang oder nach einer Aufgabe über diese Protestabsicht
informieren.’
B7.2 Bei einer Ausscheidungsserie müssen Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung mündlich sofort nach dem Heat, in dem der Vorfall geschah, durchgeführt werden. Das Schiedsgericht darf Beweise in jeder ihm angemessenen Art aufnehmen und seine Entscheidung mündlich verkünden.
B7.3 Eine neue Regel 62.1(e) ist einzufügen: ‘einen Segelsurfer, der sich nicht freihielt und einen anderen Segelsurfer zu einer Kenterung veranlasste.’
B7.4 Eine neue Regel 70.7 ist hinzuzufügen: ‘Berufungen sind bei Disziplinen mit Ausscheidungsserien nicht gestattet.’
B8 Wertung
B8.1 Gesamtwertungen
Sind bei einer Veranstaltung mehr als eine Disziplin oder ein Format vertreten, müssen die Segelanweisungen festlegen, wie die Gesamtwertung zu berechnen ist.
B8.2 Serienwertungen
Regel A2 ist geändert in:
Die Serienwertung eines Segelsurfers muss die Summe seiner Wertungen im Racing,
Ausscheidungsserie und Speed sein mit folgender Zahl der zu streichenden schlechtesten
Wertungen :
| Bahnwettfahrten |
speed rounds |
Slalom- und Expressions- Ausscheidungsserien |
Anzahl der zu streichenden Wertungen |
| 1 - 4 |
1 - 3 |
1 - 2 |
0 |
| 5 - 11 |
4 - 6 |
3 - 4 |
1 |
| 12 oder mehr |
7 - 10 |
5 - 7 |
2 |
| 11 - 15 |
8 oder mehr |
3 |
|
| 16 oder mehr |
4 |
Hat ein Segelsurfer zwei oder mehr gleiche schlechteste Wertungen, muss die Wertung für die zuerst in der Serie gesurfte Wettfahrt gestrichen werden. Der Segelsurfer mit der niedrigsten Serienwertung gewinnt und die anderen werden entsprechend eingestuft. Die Regeln B8.5, B8.6 und B8.7 enthalten Ausnahmen für diese Regel.
B8.3 Wertungssysteme
Am Ende des ersten Satzes der Regel A4.2 ist hinzuzufügen: ‚oder, in einer Ausscheidungsserie, die Anzahl der Segelsurfer in diesem Heat’B8.4 Unvollständiger Heat
Kann ein Heat nicht vervollständigt werden, müssen die Punkte für die nicht gewerteten Plätze addiert und durch die Anzahl der Plätze in diesem Heat dividiert werden. Die sich daraus ergebende Punktzahl, gerundet auf das am nächsten liegende Zehntel eines Punktes (ab 0,05 nach oben) muss jedem Segelsurfer gegeben werden, der für diesen Heat meldete.
B8.5 Wertung einer Final-Serie im Slalom
B8.6 Wertung bei Expression-Wettbewerben
B8.7 Speed - Wettbewerb
Die Geschwindigkeiten eines Segelsurfers in seinen schnellsten zwei Wettfahrten in einer Runde müssen gemittelt werden, um seinen Stand in dieser Runde zu bestimmen. Der Segelsurfer mit dem höchsten Mittelwert gewinnt und die anderen werden entsprechend eingestuft.
B8.8 Gleichstand in der Serie
(a) RACING UND SPEED-WETTBEWERBRegel A8 ist für Racing und Speed-Wettbewerb wie folgt geändert:
(1) Eine neue Regel A8.1 ist hinzuzufügen: ‘Gibt es einen Gleichstand
in der Serienwertung zwischen zwei oder mehr Segelsurfern, muss sie zugunsten
des Segelsurfers mit der besten einzeln gestrichenen Wettfahrtwertung aufgelöst
werden.’
(2) Regel A8.1 wird Regel A8.2. Ihr Anfang ‘Gibt es einen Gleichstand
in der Serienwertung’ ist geändert in ‘Bleibt ein Gleichstand’
und ihr letzter Satz ist geändert in ‘Diese Wertungen müssen
verwendet werden auch wenn einige von ihnen gestrichene Wertungen sind.’
(3) Regel A8.2 wird Regel A8.3 und ihr Beginn ‘Bleibt ein Gleichstand
bestehen’ wird geändert in ‘Bleibt noch immer ein Gleichstand
bestehen.’
EXPRESSION-SWETTBEWERB
Für Expression- Wettbewerbe ist Regel A8 wie folgt geändert: