Anhang B – Wettfahrtregeln für Segelsurfen
Windsurf-Flotten-Regatten (einschließlich Marathon) müssen nach den Wettfahrtregeln – Segeln mit den Änderungen dieses Anhangs gesegelt werden. Der Ausdruck „Boot“ an anderen Stellen der Wettfahrtregeln – Segeln bedeutet „Board“ oder „Boot“ entsprechend der Sachlage. Eine Marathon Wettfahrt ist eine Wettfahrt die mindestens eine Stunde dauern sollte. Beachte: Links zu Windsurfind Regeln für andere Formate und Wettbewerbe ann man auf der World Sailing Webseite finden.
Änderungen von Definitionen
Die Definitionen Bahnmarken-Raum und Schlag, Steuerbord oder Backbord sind
geändert in:
Bahnmarken-Raum
Bahnmarken-Raum für ein Board ist Raum um seinen richtigen Kurs zum Runden
oder Passieren der Bahnmarke zu segeln.
Schlag, Steuerbord oder Backbord
Ein Board ist auf dem Schlag, Steuerbord (Wind von Steuerbord) oder Backbord
(Wind von Backbord), entsprechend der Hand des Teilnehmers, die näher am
Mast ist, wenn der Teilnehmer in normaler Segel-Position mit beiden Händen
am Gabelbaum segelt und die Arme nicht überkreuzt hat. Ein Board ist auf
Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) wenn die rechte Hand des Teilnehmers
näher am Mast wäre und auf einem Backbordschlag (Wind von Backbord),
wenn die linke Hand des Teilnehmers näher am Mast wäre.
Die Definition Zone ist gestrichen.
Füge die folgenden Definitionen hinzu
Gekentert
Ein Board ist gekentert, wenn es nicht unter Kontrolle ist ,weil sein Segel
oder der Körper des Teilnehmers im Wasser ist.
Runden oder Passieren
Ein Board ist dabei, eine Bahnmarke zu runden oder zu passieren, wenn sein richtiger
Kurs ist, das Manöver zum Runden oder Passieren zu beginnen, bis es die
Bahnmarke gerundet oder passiert hat.
B1 Änderungen von Regeln des Teils 1
[keine Änderungen]
B2 Änderungen von Regeln des Teils 2
13 Während des Wendens
Regel 13 ist geändert in:
Nachdem ein Board mit dem Bug durch den Wind gegangen ist, muss es sich von
andern Boards freihalten, bis sich sein Segel gefüllt hat. Während
dieser Zeit gelten die Regeln 10, 11 und 12 nicht. Wenn zwei Boards zur gleichen
Zeit unter diese Regel fallen , muss sich das auf der Backbordseite des anderen
oder das achteraus befindliche Board freihalten.
16.1 Kurs, Position oder Ausrüstung ändern
Regel 16.1 ist geändert ino:
Wenn ein Wegerecht Board den Kurs, die Position oder ihre Ausrüstung ändert
mzuss es dem anderen Board Raum zum Freihalten geben.
17 Auf gleichem Schlag; richtiger Kurs
Regel 17 ist geändert in:
Wenn beim Ankündigungssignal der Kurs zur ersten Bahnmarke ungefähr
neunzig Grad zum richtigen Wind liegt, darf ein in Lee überlappendes Board
auf gleichem Schlag, in den letzten 30 Sekunden vor seinem Startsignal, nicht
über seinen kürzesten Kurs zur ersten Bahnmarke segeln so lange die
Überlappung besteht, und wenn das andere Board als Ergebnis ausweichen
muss um eine Berührung zu vermeiden, es sei denn es segelt dadurch unmittelbar
achteraus des anderen Boards.
18 Bahnmarken-Raum
Regel 18.1 Wenn Regel 18 gilt
Der erste Satz von Regel 18.1(a) ist geändert
in:
Regel 18 gilt zwischen Boards, wenn sie eine Bahnmarke auf derselben Seite lassen
müssen und mindestens eines von ihnen sie rundet oder passiert.
18.2 Giving Mark-Room
Regel 18.2(a) ist geändert in:
(a) Wenn das erste von zwei boards eine Bahnmarke rundet oder passiert,
(1) und wenn die Boards überlappen muss das außenliegende Board dem
innenliegenden Board Bahnmarken-Raum geben.
(2) und wenn die Boards nicht überlappen muss das zu diesem Zeitpunkt klar
achteraus liegende Board demanderen Board Bahnmarken-Raum geben.
Wenn ein Board nach dieser Regel verpflichtet ist, Bahnmarken-Raum zu geben,
muss es dies so lange tun, wie diese Regel gilt, auch wenn später die Überlappung
gelöst oder eine neue Überlappung entsteht.
Regel 18.2(b) ist geändert in:
(b) Regel 18.2(a) hört auf zu gelten, wenn das board mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum
durch den Wind geht.
Regel 18.3 ist gestrichen.
18.4 Halsen oder Abfallen
Regel 18.4 ist geändert in:
Wenn ein innen überlappendes Wegerecht-Board an einer Bahnmarke halsen
oder abfallen muss um seinen richtig Kurs zu segeln, darf es bis zum Halsen
oder Abfallen nicht weiter an der Bahnmarke vorbei segeln als zum segeln ihres
richtigen Kurses notwendig. Regel 18.4 gilt nicht an einer Tor-Bahnmarke..
22 Gekentert, auf Grund gelaufen, Hilfe leistend
Regel 22 ist geändert in:
22.1 Wenn möglich muss ein Board einem anderen Board ausweichen,
das gekentert ist, oder nach einer Kenterung die Kontrolle noch nicht wieder
erlangt hat, das auf Grund gelaufen ist, oder der versucht einer Person oder
einem in Gefahr befindlichen Fahrzeug zu helfen.
22.2 Wenn möglich, darf ein gekentertes oder auf Grund gelaufenes Board nicht ein anderes Board behindern.
23 Behinderung anderer Boards; Segel aus dem Wasser
Füge neue Regel 23.3 hinzu:
23.3 In der letzten Minute vor seinem Startsignal muss das
Segel eines Boards aus dem Wasser sein und sich in einer normalen Stellung befinden,
außer das Board ist versehentlich gekentert.
B3 Änderungen von Regeln des Teils 3
26 Starten von Wettfahrten
Regel 26 ist geändert zu:
26.1 System 1
Wettfahrten müssen unter Verwendung der folgenden Signale gestartet werden.
Die Zeiten sind von den optischen Signalen zu nehmen. Das Ausbleiben eines Schallsignals
ist nicht zu beachten.
| Minuten vor Startsignal | Optisches Signal | Schallsignal | Bedeutung |
5* |
Klassenflagge | Eins |
Ankündigungssignal |
4 |
P, I, U oder schwarze Flagge | Eins |
Vorbereitungsignal |
1 |
Vorbereitungssignal entfernen, | Ein langes |
Eine Minute |
0 |
Klassenflagge entfernen, 1 Schallsignal | Eins |
Startsignal |
* oder wie in den Segelanweisungen beschrieben
Das Ankündigungssignal für jede folgende Klasse ist mit oder nach
dem Startsignal der vorangehenden Klasse zu geben.
26.2 System 2
Wettfahrten müssen unter Verwendung der folgenden Signale gestartet werden.
Die Zeitgebung erfolgt durch die optischen Signale. Das Ausbleiben eines Schallsignals
ist nicht zu beachten.
| Minuten vor dem Startsignal |
Optisches Signal |
Schallsignal |
Bedeutung |
| 3 |
Klassenflagge oder Achtungssignal |
|
heat Nummer |
| 2 |
Rote Flagge; Ankündigungssignal entfernt |
Eins |
Ankündigungssignal |
| 1 |
Gelbe Flagge; Rote Flagge entfernt |
Eins |
Vorbereitungssignal |
| 1/2 |
Gelbe Flagge entfernt |
|
30 Sekunden |
| 0 |
Grüne Flagge |
Eins |
Startsignal |
26.3 System 3 (für Beach-Start)
(a) Wenn die Startlinie auf dem Strand, oder so nahe am Strand liegt, dass der
Teilnehmer im Wasser stehen muss um zu starten, ist der Start ein Beach-Start.
(b) Die Startpositionen müssen nummeriert sein, mit Station 1 als die am weitesten in Luv liegende Station. Falls in den Segelanweisungen kein anderes System beschrieben ist, muss die Startposition eines Boards folgendermaßen bestimmt werden
(1) für die erste Wettfahrt oder Runde in der Veranstaltung durch eine Auslosung
(2) für jede folgende Wettfahrt oder Runde durch den Platz in der vorhergehenden Wettfahrt oder heat(der erste Platz auf Station 1, der zweite Platz auf Station 2, und so weiter).
(c) Nachdem die Boards aufgerufen wurden, ihre Position zu besetzen muss das Wettfahrtkomitee das Vorbereitungssignal durch Zeigen einer roten Flagge mit einem Schallsignal geben. Das Startsignal muss irgendwann nach dem Vorbereitungssignal durch Entfernen der roten Flagge mit einem Schallsignal gegeben werden.
(d) Nach dem Startsignal muss jedes Board den kürzesten Weg von der Startposition zum Wasser und dann zu seiner Segelposition nehmen ohne andere Boards zu behindern. Die Regeln von Teil 2 gelten, wenn der Teilnehmer beide Füße auf dem Board hat .
30 Startstrafen
Regel 30.2 ist gestrichen
31 Berührung einer Bahnmarke
Regel 31 ist geändert zu:
Ein Board darf eine Bahnmarke berühren, sich aber nicht an ihr festhalten.
B4 Änderungen von Regeln des Teils 4
42 Vortrieb
Regel 42 ist geändert zu:
Ein Board darf Vortrieb nur durch die Einwirkung des Windes auf das Segel, die
Einwirkung des Wassers auf das Board sowie durch Handlungen des Teilnehmers,
ohne fremde Hilfe, erhalten. Jedoch darf kein wesentlicher Vortrieb durch Paddeln,
Schwimmen oder Laufen erzeugt werden.
44 Strafen zum Zeitpunkt eines Vorfalls
Regel 44 ist geändert zu:
44.1 Annahme einer Strafe
Ein Board kann eine 360°-Drehung Strafe annehmen, wenn es möglicherweise
gegen eine oder mehrere Regeln von Teil 2 in einem Vorfall in einer Wettfahrt
verstoßen haben könnte. Die Segelanweisungen können den Gebrauch
anderer Strafen festlegen. Wenn jedoch das Board bei seinem Regelverstoß
eine Verletzung oder ernsthaften Schaden verursacht hat oder trotz Annahme einer
Strafe einen deutlichen Vorteil in einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie erhalten
hat, muss seine Strafe die Aufgabe der Wettfahrt sein.
44.2 360°-Drehungsstrafe
Nachdem sich ein Board so bald wie möglich nach dem Vorfall von anderen
Boards freigesegelt hat, nimmt es eine 360° Drehungsstrafe an, indem es
unverzüglich die geforderte 360° Drehungsstrafe mit dem Board im Wasser
und ohne Erfordernis für eine Wende oder Halse durchführt. Wenn ein
Board die Strafe auf oder in der Nähe der Ziellinie ausführt, muss
es vollständig auf die Bahnseite der Linie segeln, bevor es durchs Ziel
geht.
50 Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer
Regel 50.1(a) ist geändert zu:
(a) Teilnehmer dürfen keine Kleidung oder Ausrüstung zur Erhöhung
ihres Gewichtes tragen. Ein Teilnehmer darf jedoch einen Trinkbehälter
mit sich führen, der ein Fassungsvermögen von mindestens einem Liter
hat und gefüllt nicht mehr als 1,5 Kilogramm wiegt.
Regeln von Teil 4, die gestrichen sind
Die Regeln 45, 48.2, 49, 50.1(c), 50.2, 51, 52, 54, 55 und 56.1 sind gestrichen.
B5 Änderungen von Regeln des Teils 5
60 Proteste
60.2 Absicht zu Protestieren
Regel 60.2(a)(1) ist geändert in:
(a) Betrifft der Protest einen Vorfall im Wettfahrtgebiet, in den das Board
verwickelt war oder den es gesehen hat:
(1) muss es „Protest!“ rufen. Es muss ebenfalls so bald wie möglich
nach seinem Zieldurchgang oder seiner Aufgabe das Wettfahrtkomitee über
seine Absicht zu protestieren informieren.
60.3 Einreichen eines Protestes
Ergänze in Regel 60.3(a):
Diese Regel gilt nicht in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für
eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert.
60.4 Protest Gültigkeit
In Regel 60.4(a), streiche ‘oder nicht sah’.
61 Wiedergutmachung
61.4 Wiedergutmachungsentscheidung
In Regel 61.4(b)(2) und 61.4(b)(3), ändere ‘ Verletzung oder physischer
Schaden’ zu‘ Verletzung oder physischer Schaden oder Kentern’.
63 Durchführung von Anhörungen
63.4 Durchführung der Anhörung
Ergänze zu Regel 63.4:
Jedoch in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für eine spätere
Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen. Proteste und Anträge
auf Wiedergutmachung nicht schriftlich erfolgen. Sie müssen mündlich
an ein Mitglied des Protestkomitees sobald wie möglich nach der Wettfahrt
gestellt werden. Das Protestkomitee kann Beweise in jeglicher ihr angemessenen
Weise aufnehmen und ihre Entscheidung mündlich verkünden.
63.5 Entscheidungen
Regel 63.5(d) ist geändert in:
(d) Hat das Protestkomitee Zweifel an der Angelegenheit bezüglich der Vermessung
eines Bords, an der Bedeutung einer Klassenregel oder dem Schaden an einem Bord,
muss es seine Fragen zusammen mit den entsprechenden Sachverhalten einer für
die Interpretation der Regel zuständigen Stelle unterbreiten. Das Protestkomitee
ist bei seiner Entscheidung an die Antwort der zuständigen Stelle gebunden.
63.6 Benachrichtigung der Parteien und Anderer
Ergänze zu Regel 63.6(b):
Diese Regel gilt nicht in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für
eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen.
70 Berufungen und Anträge an den Nationalen Verband
Regel 70.3(b) ist geändert in:
(b) bei denen es wichtig ist, die Ergebnisse einer Wettfahrt ohne Verzug festzulegen,
weil davon die Qualifizierung eines Bootes für eine folgende Veranstaltung
abhängt (wobei ein Nationaler Verband vorschreiben kann, dass seine Einwilligung
für ein solches Verfahren erforderlich ist);
Füge neue Regel 70.3(e) hinzu:
(e) die in einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für eine spätere
Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen, getroffen wurden.
B6 Änderungen von Regeln des Teils 6
78 Übereinstimmung mit den Klassenregeln; Bescheinigungen
Ergänze zu Regel 78.1:
Wenn von World Sailing vorgeschrieben, gilt eine nummerierte und mit Datum versehene
Bauteilkennzeichnung auf Brett und zugehörigem Schwert, Finne und Rigg
als Vermessungsbescheinigung.
B7 Änderungen von Regeln des Teils 7
90 Wettfahrtkomitee; Segelanweisungen; Wertung
Der letzte Satz von Regel 90.2(c) ist geändert zu:
Mündliche Anweisungen dürfen nur gegeben werden, wenn das Verfahren
dazu in den Segelanweisungen festgelegt ist.
B8 Änderungen von Anhang A
A1 Anzahl der Wettfahrten; Gesamtwertung
Regel A1 ist geändert in:
Die Anzahl der vorgesehenen Wettfahrten und die für die Gültigkeit
einer Wettfahrtserie notwendige Anzahl abgeschlossener Wettfahrten müssen
in der Ausschreibung oder den Segelanweisungen festgelegt sein. Wenn eine Veranstaltung
mehr als eine Disziplin oder Format einschließt, müssen die Ausschreibung
oder Segelanweisungen festlegen, wie die Gesamtwertung zu berechnen ist.
A2.1 Wertung einer Serie
Regel A2.1 ist geändert in:
Die Gesamtwertung eines Boards, gemäß Regel 90.3(b), ist die Summe
seiner Wertungen der einzelnen Wettfahrten, ausgenommen
(a) seine schlechteste Wertung, wenn zwischen 5 oder 11 Wettfahrten abgeschlossen sind, oder
(b) seine zwei schlechtesten Wertungen, wenn 12 oder mehr Wettfahrten abgeschlossen sind.
(Die Ausschreibung oder Segelanweisungen können eine abweichende Regelung vorsehen, Eine Wettfahrt ist abgeschlossen, wenn sie gewertet ist; siehe Regel 90.3(a).) Wenn ein Board zwei oder mehr gleiche schlechteste Ergebnisse hat, so werden die gestrichen, die früher in der Serie gesegelt wurden. Das Board mit der niedrigsten Gesamtwertung gewinnt, die anderen werden entsprechend platziert.
A5 Wertungen, die vom Wettfahrtkomitee festgelegt
werden
Ergänze neue Regel A5.4:
A5.4 In einer Ausscheidungsserie in der sich ein Board für
eine spätere Stufe der Veranstaltung qualifiziert müssen, getroffen
wurden, muss ein Board,das nicht die Bahn abgesegelt hat oder, aufgegeben hat
oder disqualifiziert wurde, muss Punkte erhalten, die der Anzahl der Boards
entspricht, die in dieser Wettfahrt segeln durften.
A8 Gleichstand in einer Serie
Regel A8 ist geändert in:
A8.1 Besteht Gleichstand zwischen zwei oder mehr Boards in
der Gesamtwertung einer Serie, sind sie entsprechend dem besten gestrichenen
Wettfahrtergebnis zu werten.
A8.2 Bleibt auch dann noch Gleichstand zwischen zwei oder mehr Boards, sind die Wertungen dieser Boards einschließlich der gestrichenen Wertungen der Reihe nach aufzulisten, beginnend bei der besten und endend bei der schlechtesten Wertung. Sobald es einen Unterschied gibt, ist der Gleichstand zugunsten des Boards mit der besseren Wertung aufzulösen. Bei dieser Auflösung sind alle, auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.
A8.3 Bleibt auch dann noch Gleichstand zwischen zwei oder mehr Boards, entscheidet die Wertung in der letzten Wettfahrt über die Reihenfolge. Jeder verbleibende Gleichstand wird durch die Wertung in der vorletzten Wettfahrt aufgelöst und so weiter, bis alle Gleichstände aufgelöst sind. Bei dieser Auflösung sind alle, auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.
B9 Änderungen von Anhang G
G1 World Sailing Surfklassen
G1.3 Positionierung
Regel G1.3(a) ist geändert in:
(a) Das Klassenzeichen muss auf beiden Seiten des Segels je einmal in dem Bereich
oberhalb einer gedachten Linie angebracht werden, die bei einem Drittel der
Entfernung vom Kopf zum Gabelbaum rechtwinklig zum Vorliek verläuft. Nationalitätsbuchstaben
und Segelnummern müssen sich im mittleren Drittel dieses Teils des Segels
oberhalb des Gabelbaumes befinden, von jeder Werbung klar abgesetzt. Sie müssen
schwarz sein und Rücken an Rücken auf einem undurchsichtigen weißen
Hintergrund angebracht sein. Der Hintergrund muss mindestens 30 mm über
die Ziffern hinausreichen. Zwischen Nationalitätsbuchstaben und Segelnummer
müssen sich ein „–“ befinden und die Abstände zwischen
einzelnen Zeichen muss angemessene Lesbarkeit gewährleisten.