Teil 4 - Weitere Erfordernisse in der Wettfahrt
Die Regeln von Teil 4 gelten nur für Boote in einer Wettfahrt, außer die Regel legt es anders fest.
40 Persönliche Auftriebsmittel
40.1 Grundregel
Wenn Regel 40.1 durch Regel 40.2 gültig gemacht wird, müssen alle
Teilnehmer persönliche Auftriebsmittel tragen, außer kurzfristig
zum Wechseln oder Zurechtrücken der Kleidung oder persönlichen Ausrüstung.
Nass- und Trockenanzüge gelten nicht als persönliche Auftriebsmittel.
40.2 Gültigkeit von Regel 40.1
Regel 40.1 gilt wenn
(a) Flagge Y mit einem Schallsignal
vor oder mit dem Ankündigungssignal gezeigt wird während dieser Wettfahrt;
oder
(b) Flagge Y an Land gezeigt wird
jederzeit wenn Teilnehmer auf dem Wasser sind; oder
(c) Eine Regel in den Klassenregeln, der Ausschreibung oder den Segelanweisungen
festlegt, dass sie gilt.