Teil 4 - Weitere Erfordernisse in der Wettfahrt

Die Regeln von Teil 4 gelten nur für Boote in einer Wettfahrt, außer die Regel legt es anders fest.

40 Persönliche Auftriebsmittel

40.1 Grundregel
Wenn Regel 40.1 durch Regel 40.2 gültig gemacht wird, müssen alle Teilnehmer persönliche Auftriebsmittel tragen, außer kurzfristig zum Wechseln oder Zurechtrücken der Kleidung oder persönlichen Ausrüstung. Nass- und Trockenanzüge gelten nicht als persönliche Auftriebsmittel.

40.2 Gültigkeit von Regel 40.1
Regel 40.1 gilt
(a) wenn Flagge Y mit einem Schallsignal vor oder mit dem Ankündigungssignal gezeigt wird während dieser Wettfahrt.
(b) wenn Flagge Y an Land gezeigt gezeigt wird jederzeit wenn Teilnehmer auf dem Wasser sind.
Außerdem gilt Regel 40.1 wenn dies durch die Ausschreibung oder Segelanweisung festgelegt wird.