Teil 4 - Weitere Erfordernisse in der Wettfahrt
Die Regeln von Teil 4 gelten nur für Boote in einer Wettfahrt, außer die Regel legt es anders fest.
40 Persönliche Auftriebsmittel
40.1 Grundregel
Wenn Regel 40.1 durch Regel 40.2 gültig gemacht wird, müssen alle
Teilnehmer persönliche Auftriebsmittel tragen, außer kurzfristig
zum Wechseln oder Zurechtrücken der Kleidung oder persönlichen Ausrüstung.
Nass- und Trockenanzüge gelten nicht als persönliche Auftriebsmittel.
40.2 Gültigkeit von Regel 40.1
Regel 40.1 gilt
(a) wenn Flagge Y mit einem Schallsignal
vor oder mit dem Ankündigungssignal gezeigt wird während dieser Wettfahrt.
(b) wenn Flagge Y an Land gezeigt
gezeigt wird jederzeit wenn Teilnehmer auf dem Wasser sind.
Außerdem gilt Regel 40.1 wenn dies durch die Ausschreibung oder Segelanweisung
festgelegt wird.