62 Unterstützende Personen

62.1 Nach Erhalt eines Berichts eines Bootes oder Komitees oder auf Grund eigener Beobachtung oder Information aus beliebiger Quelle, einschließlich Beweismittel aus einer Anhörung kann das Protestkomitee eine Anhörung einberufen um zu erwägen ob eine Unterstützende Person gegen eine Regel verstoßen hat.

62.2 Wenn das Protestkomitee entscheidet, eine Anhörung anzuberaumen, muss es die Anhörung wie in Regel 63 gefordert durchführen und kann eine Person benennen, die dn Vorwurf vorträgt.

62.3 Wenn das Protestkomitee entscheidet, dass eine unterstützende Person, die Partei der Anhörung ist, gegen eine Regel verstoßen hat, kann es
(a) eine Verwarnung aussprechen,
(b) die Person von der Veranstaltung oder dem Veranstaltungsort ausschließen oder Sonderrechte oder persönliche Vorteile streichen, oder
(c) andere Maßnahmen innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches im Rahmen der Regeln ergreifen.

62.4 Zusätzlich, wenn das Protestkomitee entscheidet, dass
(a) Boot einen Wettbewerbsvorteil auf Grund des Regelverstoßes durch die unterstützende Person erhalten haben könnte, oder
(b) die unterstützende Person einen weiteren Regelverstoß begangen hat, nachdem das Protestkomitee als Folge der vorhergehenden Anhörung das Boot schriftlich verwarnt hat, dass eine Strafe verhängt werden könnte.
kann das Protestkomitee kann auch ein Boot, das Partei der Anhörung für den Regelverstoß einer unterstützende Person war, bestrafen, indem es die Wertung eines Bootes in einer einzelnen Wettfahrt ändern bis einschließlich einer Disqualifikation.