18.2 RAUM GEBEN; FREIHALTEN

(a) Mit ÜBERLAPPUNG - GRUNDREGEL

Überlappen Boote, muss das außen liegende Boot dem innen liegenden Boot Raum zum Runden oder Passieren der Bahnmarke oder des Hindernisses geben. Hat das innen liegende Boot Wegerecht, muss sich das außen liegende Boot außerdem frei halten. Andere Teile der Regel 18 enthalten Ausnahmen zu dieser Regel.

(b) ÜBERLAPPUNG IM ZWEILÄNGEN-BEREICH

Überlappten Boote, bevor eines von ihnen den Zweilängen-Bereich erreichte, und wird die Überlappung gelöst, nachdem eins von ihnen den Zweilängen-Bereich erreicht hat, muss das Boot, das außen lag, weiterhin dem anderen Boot Raum geben. Wenn das außen liegende Boot klar achteraus fällt oder das andere Boot innen überlappt, hat es kein Recht auf Raum und muss sich frei halten.

(c) OHNE ÜBERLAPPUNG IM ZWEI-LÄNGENKREIS

War ein Boot klar voraus, als es den Zweilängen-Bereich erreichte, muss sich das Boot klar achteraus danach frei halten. Wird das klar achteraus liegende Boot außen liegendes überlappendes Boot zum anderen Boot, muss es außerdem dem innen liegenden Boot Raum geben. Wird das klar achteraus liegende Boot innen liegendes überlappendes Boot, hat es keinen Anspruch auf Raum. Geht das Boot, das klar voraus war, durch den Wind, gilt Regel 18.2(c ) nicht mehr und bleibt nicht anwendbar.

(d) ÄNDERUNG DES KURSES UM ZU RUNDEN ODER ZU PASSIEREN

Wenn nach dem Startsignal Regel 18 zwischen zwei Booten gilt und das Boot mit Wegerecht seinen Kurs ändert, um eine Bahnmarke zu runden oder zu passieren, gilt Regel 16 nicht zwischen ihm und dem anderen Boot.

(e) RECHTE BEI ÜBERLAPPUNG

Gibt es berechtigten Zweifel, ob ein Boot eine Überlappung rechtzeitig hergestellt oder gelöst hat, ist anzunehmen, dass es das nicht tat. Ist das außen liegende Boot bei Beginn einer Überlappung nicht in der Lage Raum zu geben, gelten die Regeln 18.2(a) und 18.2(b) nicht.