18.3 WENDEN IN DER ZONE

Wenn ein Boot in der Zone einer Bahnmarke, die an Backbord zu lassen ist, mit dem Bug durch den Wind von Backbordschlag (Wind von Backbord) auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) geht und danach die Bahnmarke anliegt, darf es ein Boot, das seit Erreichen der Zone auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) war, nicht veranlassen, höher als am Wind zu segeln um eine Berührung zu vermeiden und es muss diesem Boot Bahnmarken-Raum geben, wenn es eine innere Überlappung zu ihm erhält.
Wenn diese Regel zwischen Booten gilt, gilt Regel 18.2 nicht zwischen ihnen.