Wenn ein Boot in der Zone einer
Bahnmarke, die an Backbord zu lassen ist, mit
dem Bug durch den Wind von Backbordschlag (Wind von
Backbord) auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord)
geht und danach die Bahnmarke anliegt, darf es
ein Boot, das seit Erreichen der Zone auf Steuerbordschlag
(Wind von Steuerbord) war, nicht veranlassen, höher als am Wind zu
segeln um eine Berührung zu vermeiden und es muss diesem Boot Bahnmarken-Raum
geben, wenn es eine innere Überlappung
zu ihm erhält.
Wenn diese Regel zwischen Booten gilt, gilt Regel 18.2
nicht zwischen ihnen.