28.1 Ein Boot muss starten, jede
Bahnmarke auf der vorgeschriebenen Seite in der
richtigen Reihenfolge passieren und durch das Ziel
gehen, so dass eine Schnur, die seine Spur nach dem Starten
und bis zum Zieldurchgang darstellt, straff
gezogen
(a) auf der richtigen Seite jeder Bahnmarke
liegt,
(b) alle zu rundenden Bahnmarke berührt
und
(c) zwischen den Bahnmarken eines Tors, aus der
Richtung der vorherigen Bahnmarke kommend hindurchführt.
Es kann Fehler korrigieren, um dieser Regel zu entsprechen. Nach dem Zieldurchgang
braucht ein Boot die Ziellinie nicht vollständig zu durchsegeln.
28.2 Ein Boot darf eine Bahnmarke, die den Schenkel, auf dem es segelt, nicht beginnt, begrenzt oder beendet, auf einer beliebigen Seite lassen. Es muss jedoch eine Startbahnmarke auf der vorgeschriebenen Seite lassen, wenn es sich von der Vorstartseite her der Startlinie nähert, um zu starten.