34 Fehlende Bahnmarke

Wenn eine Bahnmarke entweder fehlt oder nicht auf Position liegt, muss das Wettfahrtkomitee sie, wenn möglich,

(a) auf ihre richtige Position zurückbringen oder durch eine neue von ähnlichem Aussehen ersetzen, oder

(b) durch einen Gegenstand mit der Flagge M ersetzen und wiederholt Schallsignale geben.